Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband für die Gründung eines Arbeitgeberverbandes Pflege

Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband für die Gründung eines Arbeitgeberverbandes Pflege

ID: 1709936
(ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband
hat sich für die Unterstützung der Initiative von Arbeitsminister
Hubertus Heil ausgesprochen, einen Arbeitgeberverband Pflege zu
gründen, um letztlich zu einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in
der Pflegebranche zu gelangen.

In der Erklärung des 31-köpfigen Verbandsrates, der diesen
Beschluss am letzten Freitag einstimmig fasste, heißt es: "Der
Paritätische Gesamtverband sieht in der Gründung des
Arbeitgeberverbandes eine Option, um zu guten und verlässlichen
Arbeitsbedingungen in der Pflege zu gelangen. Der Gesamtverband wird
sich konstruktiv in die Konstituierung und Ausgestaltung des
Arbeitgeberverbandes einbringen."

Der Verband weist zugleich darauf hin, dass die Refinanzierung
aller ausgehandelten Tarifverträge und Arbeitsrechtsregelungen
sicherzustellen sei. Notwendige bessere Entgelte für die in der
Pflege Beschäftigten dürften nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen
gehen, die heute bereits von den Zuzahlungen vielfach überfordert
seien. Bessere Bezahlung und bessere Leistungen in der
Pflegeversicherung müssten Hand in Hand gehen. Der Verband fordert
eine gesetzliche Regelung, wonach die Pflegekassen grundsätzlich 85
Prozent der Pflegekosten zu übernehmen haben und der Eigenanteil der
Pflegekosten nicht mehr als 15 Prozent betragen darf.

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes ist das höchste
Gremium des Verbandes zwischen seinen Mitgliederversammlungen und
setzt sich aus den Vorsitzenden aller Landesverbände und Vertretern
großer Mitgliedsorganisationen auf Bundesebene wie dem
Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Kinderschutzbund oder der
vornehmlich in Ostdeutschland tätigen Volkssolidarität zusammen.



Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305, e-Mail:pr@paritaet.org



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Datum: 01.04.2019 - 05:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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