Europawahl 2019: Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln bundesweit nicht einheitlich
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Stimmzetteln für die Europawahl am 26. Mai 2019 ist nicht bundesweit
einheitlich. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wird die
Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln durch das
Europawahlgesetz festgelegt. Sie richtet sich in den einzelnen
Bundesländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und
sonstigen politischen Vereinigungen bei der Wahl zum Europäischen
Parlament 2014 im betreffenden Bundesland erzielt haben.
Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen,
die an der letzten Europawahl nicht teilgenommen haben, schließen
sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.
Bei der diesjährigen Europawahl nimmt die CDU in 11 Ländern, die
SPD in 4 Ländern (Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg) und die
CSU in Bayern den jeweils ersten Platz auf den Stimmzetteln ein.
Den zweiten Platz belegt in 9 Ländern die SPD, in 4 Ländern
(Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg) die CDU und in 3 Ländern
(Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) die Partei DIE LINKE.
Den dritten Platz nehmen in 10 Ländern die GRÜNEN ein, in 3
Ländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) die SPD, in 2 Ländern
(Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) die Partei DIE LINKE sowie
die AfD im Saarland.
Auf dem vierten Platz wird in 12 Ländern die AfD und in 4 Ländern
(Hamburg, Bremen, Saarland und Berlin) die Partei DIE LINKE geführt.
Eine Übersicht über die Reihenfolge der Parteien auf den
Stimmzetteln in allen Bundesländern steht im Internet-Angebot des
Bundeswahlleiters zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
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Datum: 08.04.2019 - 10:45 Uhr
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