AfD klagt gegen Bescheide der Bundestagsverwaltung
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Deutschland am heutigen Dienstag, 16. April 2019, zwei Bescheide
übermittelt. Wegen angeblicher Verstöße gegen das Parteiengesetz in
zwei Fällen sind Zahlungen in Höhe von 402.900 Euro festgesetzt
worden.
Die Bundestagsverwaltung ist der schlüssigen Argumentation der
beiden durch die AfD eingereichten Stellungnahmen nicht gefolgt. Die
Sachleistungen der Goal AG waren keine Spenden im Sinne des
Parteiengesetzes. Die AfD wird deswegen Klage beim Verwaltungsgericht
einreichen.
Die Bundestagsverwaltung handelt offensichtlich vor der Europawahl
politisch motiviert. Die Partei wird sich davon nicht beirren lassen
und weiter einen erfolgreichen Europawahlkampf führen.
Pressekontakt:
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Datum: 16.04.2019 - 17:15 Uhr
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