neues deutschland: Nicht schuld - Kommentar zum vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"
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Gedanken wie diesen heimgesucht zu werden? Den unverschuldeten
Verbleib von Flüchtlingen in Deutschland stellt der Innenminister dem
selbst verschuldeten gegenüber. Dem Heimatminister gilt der
Aufenthalt angeblich Unbefugter in seiner Heimat als ein Vergehen,
für das sie schuldig gesprochen werden können - und mit Abschiebung
bestraft. Stellt sich aber heraus, dass sie sich des Vergehens
unverschuldet schuldig machen, dann dürfen sie bleiben. Vorerst.
Richtig, das klingt verrückt. Ist es aber nicht. Schuldig sind für
Minister Seehofer alle, deren erklärtes Ziel Deutschland ist. Die
Gründe hierfür sind allerdings selten selbst verschuldet. Ob die
Umstände, die Menschen aus ihrer eigenen in Seehofers Heimat treiben,
hier als triftige Gründe gelten, das ist die Frage. Sich einem Nein
zu beugen, macht den Unterschied zwischen verschuldetem oder
unverschuldetem Aufenthalt in Deutschland.
Auch Einheimische verstehen diesen Unterschied nicht. Besonders
jene, die Seehofer gern als Flüchtlingshelfer lobt, weil sie ihm
einen Teil der Arbeit abnehmen. Wenn sie ihre Schützlinge vor einer
Abschiebung warnen, will der Minister sie künftig wegen
Geheimnisverrats bestrafen. Doch werden Abschiebungen den Betroffenen
schon von Amts wegen angekündigt. Für Menschen, die Flüchtlingen
helfen wollen, wäre trotzdem eher das Verschweigen der kommenden
Gefahr ein Verrat. Und ein Geheimnis zu verraten, das keines ist,
darf dann wohl hoffentlich als unverschuldeter Geheimnisverrat
gelten.
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Datum: 17.04.2019 - 18:17 Uhr
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