Dürfen Fußgänger einen Parkplatz freihalten? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer
ID: 1717244
heiß begehrt. Doch darf ein Fußgänger eine freie Parklücke
reservieren, um einem Freund oder Bekannten die aufreibende Suche zu
ersparen? Nein, sind sich die Befragten der aktuellen Studie der
R+V24-Direktversicherung einig (97 %). "Generell haben im
öffentlichen Bereich alle Autofahrer das gleiche Anrecht auf einen
Parkplatz," stellt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung, fest. "Verwehrt ein Fußgänger anderen
Autofahrern den Zugang zu einem Parkplatz, kann das eine Nötigung
bedeuten."
Nach Straßenverkehrsordnung ist es so geregelt: Wer zuerst kommt,
parkt zuerst. Ein Fußgänger, der einen Parkplatz blockiert und damit
eigenmächtig ein Parkverbot ausspricht, dem kann dieses Verhalten als
Nötigung ausgelegt werden. Es ist ebenso untersagt, einen Parkplatz
mit Gegenständen zu blockieren. Im Falle einer Anzeige und
Verurteilung drohen hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Darüber
hinaus kann aus dem Freihalten schnell eine gefährliche Situation
entstehen. "Blockiert ein Fußgänger eine freie Parkfläche, bringt er
auch sich selbst in Gefahr", so Anka Jost. "Insbesondere, wenn er
stehen bleibt, wenn ein anderer Autofahrer in diese Parklücke fahren
will."
Wie sollten Parkplatzsuchende reagieren?
Zwar dürfen Parkplatzsuchende vorsichtig an den Fußgänger
ranfahren, um ihm zu signalisieren, dass er den Parkplatz räumen
soll. Doch auch das ist kein Freifahrtschein zum "forschen drängeln",
um ihn zum Weggehen zu zwingen. Das kann ebenfalls als Nötigung
gelten. "Damit so eine Situation nicht eskaliert, sollten Autofahrer
lieber nach dem Motto 'Der Klügere gibt nach' handeln und einen
anderen Parkplatz suchen", rät Anka Jost.
Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de
Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
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Datum: 25.04.2019 - 14:15 Uhr
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