Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das Verbot für die Zeitarbeit ist diskriminierend und kurzsichtig

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das Verbot für die Zeitarbeit ist diskriminierend und kurzsichtig

ID: 1718866
(ots) - Anlässlich der ersten Lesung des Regierungsentwurfs
für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt
Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der
Personaldienstleister e. V. (BAP):

"Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist für den
Wirtschaftsstandort Deutschland längst überfällig, hat jedoch in
seiner aktuellen Fassung eine immense Schwachstelle: Es schließt die
Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten
aus. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern angesichts von
Fachkräftemangel und digitalem Wandel auch kurzsichtig. Die Erfahrung
und Expertise der Personaldienstleister könnten kleinen und
mittelständischen Unternehmen helfen, geeignete Fachkräfte außerhalb
der EU zu rekrutieren. Zusätzlich könnten die Zeitarbeitsunternehmen
den beim digitalen Wandel dringend benötigten IT-Fachkräften aus
Drittstaaten, die jedoch des Öfteren im Projektbereich nur für
kürzere Zeit gebraucht werden, eine langfristige
Beschäftigungsperspektive in Deutschland bieten. Die Einwanderung von
Fachkräften gesetzlich zu fördern und gleichzeitig jenen
Wirtschaftszweig auszuschließen, der dafür bestens geeignet ist, ist
paradox.

Um Personalengpässe zu vermeiden, muss das Verbot für die
Zeitarbeit im Fachkräfteeinwanderungsgesetz fallen. Der BAP fordert
deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Streichung dieser
Sonderbestimmung im Aufenthaltsgesetz."

Über den BAP:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in
Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600
Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum
Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.





Pressekontakt:
Doris Droste
Leiterin Abteilung Presse
Marketing | Öffentlichkeitsarbeit

Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister e.V. (BAP)
Universitätsstr. 2-3a
10117 Berlin

Telefon: +49 30 206098 -30
Telefax: +49 30 206098 -39

E-Mail: presse@personaldienstleister.de
Internet: www.personaldienstleister.de

Hauptgeschäftsführer: Thomas Hetz
Vereinsregister: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Vereinsregister-Nummer: VR 31815 B

Original-Content von: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP), übermittelt durch news aktuell
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Datum: 09.05.2019 - 13:14 Uhr
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Kategorie:

Arbeit



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