Westfalen-Blatt: Kommentar zum Papst-Gesetz

Westfalen-Blatt: Kommentar zum Papst-Gesetz

ID: 1719055
(ots) - Der Schritt war ebenso richtig wie überfällig:
Endlich verpflichtet Papst Franziskus alle Amtsträger der
katholischen Kirche, Missbrauchs- und Vertuschungsfälle ausnahmslos
zu melden. Nun kann man unmittelbar in den Chor der Kritiker
einstimmen und beklagen, dass eine entscheidende Einschränkung
bestehen bleibt: Eine Pflicht zur Einschaltung der weltlichen Justiz
fehlt noch immer. Es gibt aber Staaten auf dieser Welt, in denen
weder deren Bürger noch die Weltkirchen Zutrauen zur Justiz haben -
in manch despotisch oder chaotisch regiertem Land sind solche
Bedenken nicht von der Hand zu weisen. In Staaten mit einem
gefestigten Justizsystem aber muss die Pflicht zur Einschaltung der
weltlichen Behörden unumschränkt gelten. Die deutschen Bistümer,
darunter auch das Erzbistum Paderborn, haben Akten mit ungeklärten
Verdachtsfällen bereits an die Staatsanwaltschaften übergeben. Auch
das war ebenso richtig wie überfällig. Der Missbrauchsskandal
wird die katholische Kirche weiter verfolgen. Nur Demut und
Transparenz führen zurück auf den richtigen Weg.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Dominik Rose
Telefon: 0521 585-261
d.rose@westfalen-blatt.de

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Datum: 09.05.2019 - 21:00 Uhr
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