Straubinger Tagblatt: Arbeitszeiterfassung - Rückwärtsgewandtes Urteil
ID: 1720335
Gerichtshofs vom Dienstag rückwärtsgewandt. Es soll die
Arbeitnehmerrechte stärken, doch es erschwert zugleich die Art von
Flexibilität, die Beschäftigte zu schätzen wissen. Jede Aktion, die
der Firma in irgendeiner Weise nutzt, und sei es nur, man notiert
sich einen Gedanken oder wirft einen Blick in das Mail-Fach im
Smartphone, müsste als Arbeitszeit vermerkt werden. Theoretisch
zumindest. Das demotiviert Mitarbeiter und kann das
Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Belegschaft beschädigen. Nicht
zuletzt führt das Urteil zu erheblicher Bürokratie, von der
Unternehmen eigentlich entlastet werden sollen.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g@straubinger-tagblatt.de
Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.05.2019 - 17:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1720335
Anzahl Zeichen: 1030
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Straubing
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 429 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Straubinger Tagblatt: Arbeitszeiterfassung - Rückwärtsgewandtes Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Straubinger Tagblatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).