Europawahl 2019: Auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahlurne
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verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl in
Deutschland am 26. Mai 2019 wählen. Wie der Bundeswahlleiter
mitteilt, müssen die Wahlberechtigten dafür im Wählerverzeichnis
ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine
Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige
Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt
werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen
des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass -
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis -
ausweisen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
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Datum: 17.05.2019 - 10:00 Uhr
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