Europawahl 2019: Verkündung Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr und vorläufiges Wahlergebnis
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Bei der Wahl zum 9. Europäischen Parlament am Sonntag, dem 26. Mai
2019, wird der Bundeswahlleiter am Nachmittag den Zwischenstand zur
Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr sowie in der Wahlnacht das vorläufige
amtliche Wahlergebnis ermitteln und bekannt geben.
Der "Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr" wird auf der
Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ermittelt.
Das Ergebnis wird voraussichtlich gegen 15:30 Uhr vorliegen und vom
Bundeswahlleiter veröffentlicht.
Die Wahllokale schließen bei der Europawahl in Deutschland um 18:00
Uhr. Im Anschluss daran beginnen die Wahlvorstände in den Wahllokalen
mit der Auszählung der Stimmen.
Das vorläufige amtliche Wahlergebnis für Deutschland darf der
Bundeswahlleiter frühestens nach Schließung der Wahllokale im letzten
Mitgliedstaat der Europäischen Union - das heißt nicht vor 23:00 Uhr
- bekannt geben.
Soweit Wahlforschungsinstitute am Wahltag nach 18:00 Uhr, aber
bereits vor Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses
Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die
Auswertung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe und Ergebnisse
der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu
finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
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Datum: 20.05.2019 - 15:47 Uhr
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