DEKV fordert mehr Flexibilität bei den Personaluntergrenzen

DEKV fordert mehr Flexibilität bei den Personaluntergrenzen

ID: 1723821
(ots) - Seit 1. Januar 2019 gelten bundesweit für die vier
Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und
Unfallchirurgie Personaluntergrenzen. Ihr Ziel ist es, die
pflegerische Versorgung zu verbessern. Die Auswertung der Zahlen des
Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus InEK für das erste
Quartal zeigt Verbesserungsbedarf auf. Dazu Christoph Radbruch,
Vorstand des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes: "Patienten
qualifiziert zu versorgen, ist das Ziel der evangelischen
Krankenhäuser. Starre Vorgaben zur Personalausstattung der Bereiche
haben aus unserer Sicht in bestimmten Fällen jedoch den gegenteiligen
Effekt: Treffen eine angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt, regionale
und Besonderheiten der Patientenpopulation zusammen, gefährden sie
eine sichere und wohnortnahe Versorgung. Vor allem in
strukturschwachen Gebieten werden Krankenhäuser, die die
Personaluntergrenzen nicht einhalten können, zur Vermeidung von
Sanktionen die Bettenkapazität in den versorgungsintensiven Bereichen
verringern. Dies stellt langfristig auch die Versorgungssicherheit in
anderen, sensiblen Bereichen wie der Notfallmedizin in Frage. Um dies
zu vermeiden, fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband
mehr Flexibilität bei den Personaluntergrenzen und Korridore in der
Personalausstattung. Dies ermöglicht den Krankenhäusern, auf die
besonderen Versorgungserfordernisse in ihrer Region einzugehen."

Statt Bürokratie ein Zurück zum Menschen in pflegesensitiven
Bereichen

"Rund siebenhunderttausend Schichten sind von den Krankenhäusern
für die geforderten Daten der Pflegepersonaluntergrenzen dokumentiert
worden. Deshalb fordert der DEKV für Personaluntergrenzen statt
Bürokratie ein Zurück zum Menschen. Dies muss unbedingt für die
bereits definierten Bereiche gelten, aber auch für die noch


ausstehenden Personalbemessungszahlen für die Bereiche Neurologie und
Herzchirurgie, die zum 31.08.2019 festzulegen sind. Nur so ist
qualitative Pflege für die evangelischen Krankenhäuser zu leisten.

Da eine qualitativ hochwertige Pflege auch bedeutet, die
Bedürfnisse der Patienten nach menschlicher Zuwendung zu erfüllen,
muss dieser Aspekt neben der Schwere des Pflegebedarfs bei der
Festlegung der Anhaltszahlen und bei einem zu entwickelnden
Personalbemessungsinstrument berücksichtigt werden. Dies gilt in
besonderem Maße für vulnerable Patientengruppen wie ältere,
demenziell veränderte Personen oder Menschen mit Behinderungen. Die
Pflegeuntergrenzen bringen für unsere Krankenhäuser einen hohen
bürokratischen Aufwand mit sich. Dadurch geht unseren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zeit verloren, die im Sinne einer
qualitativ hochwertigen Pflege besser in die Arbeit am Patientenbett
investiert wäre", so Radbruch weiter.



Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0

Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 80 19 86-11

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Datum: 24.05.2019 - 16:09 Uhr
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