TÜV-Verband lehnt neue Führerscheinregeln für leichte Motorräder ab
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Ausbildungsniveaus für leichte Motorräder ab. "Ein Kurzprogramm bei
der Fahrausbildung von rund 100 km/h schnellen Zweirädern lehnen wir
aus Sicherheitsgründen ab", sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter
Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands (VdTÜV). "Auch Autofahrer
müssen den Umgang mit mittelschweren Motorrädern gründlich lernen, um
sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. Diese Kompetenz
sollte auch in Zukunft von unabhängiger Stelle überprüft werden."
Nach nun öffentlich bekannt gewordenen Plänen des
Bundesverkehrsministeriums sollen für Motorräder der
Führerscheinklasse A1 deutlich geringere Anforderungen an die
Fahrausbildung gestellt werden. Autofahrer mit einem
B-Klasse-Führerschein könnten demnach Motorräder mit einem Hubraum
bis 125 ccm und bis zu 15 PS fahren dürfen. Diese Zweiräder sind mehr
als 100 km/h schnell. Voraussetzungen sind eine 90-minütige
Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden, die nicht im realen
Straßenverkehr stattfinden müssen. Eine Prüfung wäre nicht mehr
erforderlich. Aus Sicht des TÜV-Verbands reichen vor allem die
praktischen Fahrstunden nicht aus. "Es wird zwar die Handhabung des
Motorrads bei niedriger Geschwindigkeit geschult, es fehlen aber
Ausbildungsinhalte bei höherem Tempo", sagte Goebelt. Zudem sei es
für die Sicherheit verheerend, dass es erlaubt sein soll, keine
Übungen im echten Straßenverkehr durchzuführen.
Deutschland sollte nach Ansicht des TÜV-Verbands an dem bewährten
Grundsatz einer professionellen Fahrausbildung und einer sich
anschließenden unabhängigen Prüfung durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen festhalten. "Der Weg einer rudimentären Ausbildung,
die sich bestenfalls auf einfache Übungen konzentriert, vermittelt
keinesfalls die notwendigen Kompetenzen, um am Straßenverkehr sicher
und routiniert teilzunehmen", betonte Goebelt. In eine ähnliche
Richtung zielen kürzlich bekannt gewordene Ideen des
Bundesverkehrsministeriums, Fahrerlaubnisprüfungen auf
Schaltfahrzeugen im Zusammenhang mit dem sogenannten Automatikeintrag
zu streichen. "Jedes Jahr sterben im Straßenverkehr Tausende und
Hunderttausende werden verletzt", sagte Goebelt. "Die unabhängige
Prüfung der Fahrkompetenz darf im Interesse der
Straßenverkehrssicherheit nicht infrage gestellt werden."
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Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
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Datum: 20.06.2019 - 12:46 Uhr
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