MDR: Strafrechtler kritisiert "blinden Fleck" der Justiz bei Tierquälerei
ID: 1732232
"Exakt" freigegeben
Der Mannheimer Strafrechtler Jens Bülte kritisiert die häufige
Straflosigkeit bei Tierschutzdelikten: "Wenn man sich die
staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen anschaut, macht es den
Eindruck, als wollte man die Verfahren möglichst schnell einstellen",
kritisiert der Wissenschaftler im MDR-Magazin "exakt". Die Folge sei
eine unzureichende Strafverfolgung im Bereich der Massentierhaltung.
Jens Bülte hat zahlreiche Verfahren der Staatsanwaltschaften gegen
Massentierhalter untersucht. Diese würden überwiegend eingestellt.
Insgesamt gab es im Jahr 2016 laut statistischem Bundesamt 755
Verurteilungen wegen Tierquälerei. 705 endeten mit einer Geldstrafe.
Von den 50 verhängten Freiheitsstrafen, die oft zur Bewährung
ausgesetzt wurden, fallen nach Meinung Bültes nur sehr wenige in den
Bereich der gewerblichen Tierhaltung. "Die Justiz hat einen blinden
Fleck bei Tierquälerei in landwirtschaftlicher Tierhaltung.", so
Bülte.
Nur zwei Gefängnisstrafen seit 1972
"Seit 1972 kenne ich nur zwei Verfahren, in denen es zu
Freiheitsstrafen gekommen ist." Die beiden Fälle: 1997 wurde Anton
Pohlmann zu einer zweijährigen Strafe zur Bewährung verurteilt. Und
im März dieses Jahres hat das Amtsgericht Ulm gegen den
Schweinezüchter Johannes S. eine dreijährige Gefängnisstrafe
ausgesprochen - ohne Bewährung. In diesem Fall steht noch eine
Berufungsverhandlung aus.
Hintergrund: Das Tierschutzgesetz trat Anfang der 1970er Jahre in
Kraft. Das deutsche Recht sieht für das grundlose Töten von
Wirbeltieren oder das Zufügen von erheblichen Leiden eine
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der
Tierschutz ist heute als Staatsziel verfassungsmäßig verankert.
Mehr dazu unter: www.mdraktuell.de und in "Exakt" am 26.06.2019,
20.15 Uhr im MDR-Fernsehen
Pressekontakt:
MDR, Hauptredaktion Information, Anja Riediger, Tel.: 0341 300 4845,
anja.riediger@mdr.de
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Datum: 26.06.2019 - 11:21 Uhr
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