BERLINER MORGENPOST: Erlaubt, aber fragwürdig / Leitartikel von Wolfgang Mulke zur Deutschen Umwelthilfe
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einer Selbstkontrolle der Wettbewerber gegeben haben. Doch wo sich
der Staat zurückzieht, werden Lücken im Recht ausgenutzt. In diesem
Fall sind es einmal "die Guten" in ihrem Einsatz für Umwelt und
Verbraucher. Das ändert nichts daran, dass das genutzte Instrument
der Abmahnungen ein sehr fragwürdiges bleibt. Es wäre besser, in
diesem Zusammenhang über eine Reform des Wettbewerbsrechts zu
diskutieren statt über den Entzug der Klagebefugnis für die
Umwelthilfe.
Der vollständige Leitartikel: Wetten gegen die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) sind bei Gerichtsverfahren des Vereins
aussichtslos. Ob im Kampf gegen die schlechte Luft in den Städten
oder wie jetzt gegen den Versuch, eine ihrer wichtigsten
Finanzierungsquellen auszutrocknen: Die Umwelthilfe geht so gut wie
immer als Sieger aus dem Gerichtssaal. Das hat vor allem zwei Gründe.
Erstens verfügt die DUH über einen ausgezeichneten Rechtsbeistand in
Person des Anwalts Remo Klinger. Zweitens, und das ist der wichtigere
Grund, handelt sie innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens. Das
hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag wieder einmal
bestätigt. Hier ging es um die Abmahnungen, die der Verein bei
Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gebührenpflichtig aussprechen
darf. Alles geht korrekt zu. Und trotzdem haftet der Abmahnpraxis der
Umwelthilfe ein fader Beigeschmack an. Es passt nicht recht in das
Rechtsverständnis eines normalen Bürgers, dass Händler für kleinere
Nachlässigkeiten kräftig zur Kasse gebeten werden. Moralisch
zweifelhaft erscheint auch das Vorgehen, mit einer Art Fahnder durch
die Autohäuser der Republik zu ziehen, um derlei Schwachstellen zu
entdecken. Rechtens ist es trotzdem. Es zeigt sich nicht zum ersten
Mal als ein Schwachpunkt des Wettbewerbsrechts. Das war zum Beispiel
auch bei der Einführung der Datenschutzgrundverordnung der Fall. Die
Angst vor windigen Anwaltskanzleien auf bundesweitem Abmahnkurs war
seinerzeit groß. Auch die weniger gut beleumdeten Makler wurden vor
Jahren schon zu Opfern von heute nicht mehr existenten
Abmahnvereinen. Über die Ursache der Auswüchse, zu denen auch die
Praxis der Deutschen Umwelthilfe gehört, wird weniger geredet. Der
Staat überlässt die Kontrolle seiner gesetzlichen Vorgaben der
Privatwirtschaft und ihren Verbänden. Sie überwachen sich sozusagen
gegenseitig hinsichtlich der Einhaltung geltender Regeln. Es mag gute
Gründe für die Einführung einer Selbstkontrolle der Wettbewerber
gegeben haben. Doch wo sich der Staat zurückzieht, werden Lücken im
Recht ausgenutzt. In diesem Fall sind es einmal "die Guten" in ihrem
Einsatz für Umwelt und Verbraucher. Das ändert nichts daran, dass das
genutzte Instrument der Abmahnungen ein sehr fragwürdiges bleibt. Es
wäre jedoch besser, in diesem Zusammenhang über eine Reform des
Wettbewerbsrechts zu diskutieren statt über den Entzug der
Klagebefugnis für die Umwelthilfe. Diesen Schluss sollten sich auch
jene merken, die dem Verein einen Feldzug gegen den wirtschaftlich so
erfolgreichen Dieselmotor unterstellen. Auch hier wurden Ursache und
Wirkung immer wieder durcheinandergebracht. Es waren Politiker, die
die Definition illegaler Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung
bewusst so schwammig formulierten, dass die Automobilindustrie dies
als Freibrief für Mogeleien ansehen konnte. Dass die Deutsche
Umwelthilfe die Tricks aufdeckte, lässt sich ihr kaum vorwerfen. Es
sind auch Politiker, die trotz der bekannten Missstände scharfe
Kontrollen durch das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt unterbinden und
geschädigte Verbraucher im Regen stehen lassen. Erst die Gerichte
haben die Politik auf Trab gebracht. Unter dem Strich ist das jüngste
Urteil wie auch schon vergangene Gerichtsentscheidungen vor allem ein
Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat. Das ist unabhängig vom
inhaltlichen Standpunkt des jeweiligen Betrachters ein Gewinn für
alle.
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Datum: 04.07.2019 - 20:43 Uhr
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