Badische Zeitung: Erlaubt, aber fragwürdig
Kommentar von Wolfgang Mulke
ID: 1734999
Versuch, eine ihre Finanzierungsquellen auszutrocknen: Die
Umwelthilfe geht meist als Sieger hervor. Das hat zwei Gründe.
Erstens hat die DUH einen sehr guten Rechtsbeistand. Zweitens
handelt sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der
Bundesgerichtshof bestätigt. Hier ging es um die Abmahnungen, die
der Verein bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
gebührenpflichtig aussprechen darf. Und trotzdem haftet dieser Praxis
ein fader Beigeschmack an. Es passt nicht ins Rechtsverständnis
eines Bürgers, dass Händler für kleinere Nachlässigkeiten zur
Kasse gebeten werden. Moralisch zweifelhaft erscheint auch das
Vorgehen, mit einer Art Fahnder durch Autohäuser zu ziehen, um
Schwachstellen zu entdecken. http://mehr.bz/kqycx
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Datum: 04.07.2019 - 22:00 Uhr
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