NABU begründet Klage gegen Fehmarnbelt-Tunnel / Miller: Veraltete Bedarfsanalysen und unterschätzte Umweltauswirkungen - Genehmigung rechtswidrig
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umfangreiche Begründung für die Klage gegen den geplanten
Fehmarnbelt-Tunnel am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Nach
Einschätzung des NABU widerspricht das Vorhaben europäischen und
nationalen Umweltrechtsnormen und weist eine Reihe von
Verfahrensfehlern auf.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Die Liste der
Versäumnisse ist lang. Das überdimensionierte Bauprojekt ignoriert
neue Verkehrsprognosen und bagatellisiert die Umweltauswirkungen in
einem europäischen Meeresschutzgebiet. Mit unserer Klagebegründung
stellen wir den obersten Verwaltungsrichtern ein neues
Verkehrsgutachten und eigene Biotopkartierungen im Fehmarnbelt zur
Verfügung, um die Rechtsmäßigkeit der Genehmigung zu überprüfen.
Europas größtes Infrastrukturprojekt steht auf sehr tönernen Füßen."
Anstatt der europäischen Zielsetzung zu entsprechen und den
Schienenverkehr zu stärken, setzt der geplante Ostseetunnel auf eine
überproportionale Stärkung des klimafeindlichen Straßenverkehrs.
Gleichzeitig stellte der NABU in seiner Bewertung des
Planfeststellungsbeschlusses fehlerhafte Verträglichkeiten mit der
Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie artenschutz- und
habitatschutzrechtliche Verstöße fest.
"Ein Projekt, das Schweinswalen einen ihrer wichtigsten
Wanderkorridore verbaut und die Zerstörung artenreicher Riffe in Kauf
nimmt, hat keine Zukunft. Der Fehmarnbelt-Tunnel ist ein
Verkehrs-Projekt des vergangenen Jahrhunderts und passt nicht in eine
Zeit, wo Hunderttausende junge Menschen für mehr Klima- und
Umweltschutz auf die Straße gehen", so Miller.
Mehr zur Klagebegründung des NABU auf www.NABU.de/Fehmarnbelt
Am 11. Juli um 9:30 Uhr stellt der NABU in Hamburg ein Gutachten
der Hanseatic Transport Consultancy HTC vor und deckt auf, warum es
für Europas teuerstes Infrastrukturprojekt unter wirtschaftlichen und
infrastrukturellen Rahmenbedingungen keinen Bedarf gibt.
(Presse-Einladung: http://ots.de/AIbuhJ)
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Datum: 08.07.2019 - 12:38 Uhr
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