AOK-Verwaltungsrat kritisiert Pläne der Politik: Beitragszahlern droht milliardenschwerer Irrweg (FOTO)
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(ots) -
Massive Kritik äußert der Verwaltungsrat der AOK NORDWEST an der
aktuellen Gesundheitspolitik von Bundesgesundheitsminister Spahn und
den Plänen der großen Koalition, die Beitragszahler immer stärker zu
belasten. "Das Ziel ist so einfach wie durchschaubar. Das deutsche
Gesundheitswesen soll weiter verstaatlicht und immer mehr Kosten auf
die Gesetzliche Krankenversicherung verlagert werden. Diese
finanziellen Mehrbelastungen müssen wie so oft von den Arbeitnehmern,
Arbeitgebern und Rentnern bezahlt werden. Das lehnen wir kategorisch
ab", erklärten heute die beiden alternierenden
Verwaltungsratsvorsitzenden Georg Keppeler (Versichertenvertreter)
und Johannes Heß (Arbeitgebervertreter).
Aktuelles Beispiel ist das 'MDK-Reformgesetz'. "Unter dem Vorwand,
die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken, werden
etablierte Prüfmechanismen der Krankenkassen ausgehebelt und die
soziale Selbstverwaltung weiter geschwächt", sagt Georg Keppeler.
Der Referentenentwurf sieht unter anderem eine Neuregelung der
Krankenhausprüfungen vor. Danach darf in Zukunft nur noch eine
bestimmte Quote der Krankenhausabrechnungen durch den Medizinischen
Dienst (MDK) geprüft werden. Im Jahr 2020 liegt diese Quote je
Quartal bei nur bis zu zehn Prozent der bei der Krankenkasse
eingegangenen Rechnungen. "Hier werden etablierte Prüfmechanismen von
der Politik willkürlich ausgehebelt, die den Beitragszahler teuer zu
stehen kommen. Wer bei der heutigen Fehlerquote von über 50 Prozent
der geprüften Rechnungen die Prüfungen drastisch reduziert, handelt
grob fahrlässig", sagt Johannes Heß.
Diese Neuregelung kann die Beitragszahler, also Arbeitnehmer,
Rentner und Arbeitgeber, bundesweit über eine Milliarde Euro kosten.
"Das MDK-Reformgesetz ist ein weiterer Schritt hin zu einer
Verstaatlichung des deutschen Gesundheitswesens. Dieser Irrweg muss
schnellstens wieder verlassen werden", so Heß.
Dass der Bundestag die Krankenkassen per Gesetz gezwungen habe,
unberechtigte Rechnungen von Krankenhäusern zu bezahlen, ist nach
Heß' Worten ebenso unfassbar. "Das hat den Beitragszahlern hunderte
Millionen Euro gekostet. Offensichtlich will Spahn die Kritiker, die
den Finger in die Wunde legen, mundtot machen und die Vertreter der
Beitragszahler aus ihren Funktionen drängen", so Heß.
Soziale Selbstverwaltung wird weiter geschwächt
Weiter sehen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Spahn im
MDK-Reformgesetz vor, dass die Mitglieder aus den
Selbstverwaltungsorganen der Kranken- und Pflegekassen künftig aus
den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste ausgeschlossen werden.
"Das ist ein weiterer Angriff auf die Selbstverwaltung und
Sozialpartnerschaft, der unbedingt verhindert werden muss. Gerade die
soziale Selbstverwaltung hat bewiesen, dass sie ein Garant für eine
qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung
ist", so Keppeler.
Der Referentenentwurf sieht vor, künftig an die Stelle der
Selbstverwaltungsvertreter Patienten- und Betroffenenvertreter sowie
Vertreter von Berufsgruppen aus Gesundheitswesen und Pflege zu
setzen. "Hier sehen wir die Gefahr, dass Interessen von
Leistungserbringern oder Partikularinteressen entscheidenden Einfluss
in den Entscheidungsgremien des MDK finden", so Keppeler. Die
Einbindung dieser Gruppen sei bereits jetzt umfänglich über
entsprechende Beiräte sichergestellt. Außerdem hob Keppeler hervor,
dass die fachliche Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste schon
gesetzlich festgeschrieben und gelebte Praxis sei.
"Hier soll der Bock zum Gärtner gemacht werden", bringt Heß die
Pläne auf den Punkt. Nach seiner Meinung könne es nicht sein, dass
künftig die, die Leistungen oder Gelder aus den Kassen der
Gesetzlichen Krankenversicherung und damit der Beitragszahler
erhalten, auch noch selbst über die Notwendigkeit von Leistungen
entscheiden oder gar bei Rechnungsprüfungen mitwirken sollen. "Kein
privates Unternehmen würde von seinem Lieferanten dessen eigene
Rechnung prüfen lassen", so Heß.
Hintergrund:
Anfang Mai hat das Bundesgesundheitsministerium einen
'Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere
Prüfungen - MDK-Reformgesetz' vorgelegt. Danach sind grundlegende
organisatorische Veränderungen des MDS (Medizinischer Dienst des
GKV-Spitzenverbandes) und des MDK (Medizinscher Dienst der
Krankenversicherung) vorgesehen. MDS und MDK sollen zu Körperschaften
des öffentlichen Rechts umgestaltet werden. Der MDS soll künftig MD
Bund heißen. Die MDKn sollen in MD (Medizinische Dienste) umbenannt
werden. Die Besetzung der Verwaltungsräte soll auf Bundes- und
Landesebene neu geregelt werden. Anstatt der bisher 16 Vertreter aus
der sozialen Selbstverwaltung sollen sechs Selbstverwaltervertreter
der Krankenkassen, sechs Vertreter von Patienten und
Berufsorganisationen und vier Vertreter der Verbände der Pflegeberufe
und Landärztekammern den Verwaltungsrat bilden. Die Benennung soll
durch die Aufsichtsbehörden erfolgen. Mitglieder von Verwaltungsräten
der Krankenkassen oder hauptamtliche Mitarbeiter von Krankenkassen
können nicht mehr benannt werden.
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Jens Kuschel, Pressesprecher
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse.
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Datum: 09.07.2019 - 11:30 Uhr
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