Westfalen-Blatt: Kommentar zum ersten Lügde-Urteil

Westfalen-Blatt: Kommentar zum ersten Lügde-Urteil

ID: 1738674
(ots) - Es wäre ein Leichtes, sich an dieser Stelle der
großen öffentlichen Empörung über das erste Urteil im Fall Lügde
anzuschließen. Das Gericht zu kritisieren und die Bewährungsstrafe
als skandalös und viel zu lasch zu bezeichnen. Aber das würde der
Sache nicht gerecht. Es ist eben nicht so, dass sich Urteile an dem
ausrichten sollen, was »man« für richtig hält. Sondern an dem, was im
Strafgesetzbuch steht. Dass der Mann, der per Webcam beim
Kindesmissbrauch zusah, der sich vor der Kamera befriedigte, der mehr
als 40.000 Kinderpornos besaß - dass dieser Mann für eine Handvoll
Taten auf Bewährung verurteilt wurde und freikam, zeigt vor allem
eines: wie unabhängig und souverän diese Richter sind. Sie haben sich
eben nicht von der Stimmung im Volk beeindrucken lassen, wie es schon
mal an anderen Gerichten zu beobachten ist. Sondern sie haben den
Fall so neutral und abgeklärt bewertet, als sei es ein x-beliebiger
Fall gewesen. Und juristisch gesehen war er das ja auch. Hätte es die
hundertfachen Vergewaltigungen von Kindern durch die beiden anderen
Angeklagten nicht gegeben - keine Zeitung, kein Sender hätte je über
den Mann aus Stade berichtet. Denn Fälle wie seinen gibt es zu Hauf.
Und natürlich muss das Gericht auch alles, was einen Angeklagten
entlastet, in die Waagschale werfen. Hier: das Geständnis, die
geringe Zahl der Taten, den Umstand, dass er selbst kein Kind
angefasst hat und einiges mehr. Um es klarzustellen: Auch ich halte
die Strafe für viel zu gering. Wer über Jahre 40.000 Fotos schwerster
Verbrechen an Kindern sammelt, die gemeinhin und fälschlicherweise
als Kinderpornos bezeichnet werden, wer andere animiert, vor einer
Kamera ein Kind zu vergewaltigen und dabei zusieht - der gehört für
längere Zeit eingesperrt. Dass das am Mittwoch nicht geschah, ist
aber nicht den Detmolder Richtern anzulasten, sondern unseren


Bundestagsabgeordneten. Sie machen die die Gesetze, und sie legen die
Strafrahmen fest. Kinderpornobesitz - er scheint noch immer als
Kavaliersdelikt zu gelten, denn das Gesetz sieht nicht einmal eine
Mindesthaftstrafe vor. Eine Geldstrafe tut's, und so zeigen Fälle aus
den vergangenen Monaten und Jahren: Selbst Menschen in herausragenden
Positionen wie Politiker, Ärzte, Polizisten, ein Richter und ein
Staatsanwalt kamen in Ostwestfalen immer wieder vergleichsweise
glimpflich davon - auch weil die Gesetze so sind wie sie sind.
Insofern ist es angebracht, viel schärfere Gesetze zu fordern. Die
verhindern zwar keine Tat, aber sie eröffnen den Gerichten ganz
andere Spielräume. Ob es jemals dazu kommen wird? Missbrauchsopfer
scheinen noch immer keine ausreichende Lobby im Bundestag zu haben.
Sie demonstrieren eben nicht, sie sind auch nicht auf YouTube. Sie
haben genug mit sich selbst zu tun.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Dominik Rose
Telefon: 0521 585-261
d.rose@westfalen-blatt.de

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Datum: 18.07.2019 - 21:00 Uhr
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