Reform der Notfallversorgung: Paritätischer vermisst Konkretes zur Digitalisierung
ID: 1739208
vorliegenden Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung
Nachholbedarf im Bereich Digitalisierung. Zwar begrüßt der
Wohlfahrtsverband, dass es eine bundesweite digitale Vernetzung und
eine Kooperation der gemeinsamen Notfallleitstellen geben soll und
damit bundeseinheitliche Standards gelten sollen. Auf Kritik stößt
jedoch, dass digitale Angebote bei diesen Standards kaum
Berücksichtigung finden und die Möglichkeiten hier bei weitem noch
nicht ausgeschöpft wurden.
"In der Notfallversorgung ist die Digitalisierung längst
angekommen. Im Bundesgesundheitsministerium offenbar noch nicht",
kritisiert Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen
Gesamtverbandes. Notruf- oder Ersthelfer-Apps würden immer
selbstverständlicher als Alternative zur klassischen 112 genutzt,
Videotelefonie könne die Erstversorgung erleichtern oder der Notruf
sei schon heute durch die Nutzung von Apps barrierefrei möglich.
Krankenwagen können heute in Echtzeit die Auslastung der
Krankenhäuser übertragen bekommen und damit Umwege vermeiden. Der
Paritätische Gesamtverband hat sich im April diesen Jahres explizit
dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten der Digitalisierung in der
Notfallvorsorge offensiv zu nutzen. Rolf Rosenbrock weiter: "Die
konkreten Chancen der Digitalisierung finden im vorliegenden Entwurf
kaum Berücksichtigung. Gerade für den ländlichen Raum ergeben sich
hier neue Chancen."
Nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbandes müssten die
zahlreichen Innovationen der Digitalisierung, die in den vergangenen
Jahren entwickelt wurden und bereits in der Praxis Anwendung finden,
in der Reform der Notfallvorsorge festgeschrieben werden. Der
Wohlfahrtsverband fordert den Bundesgesundheitsminister dringend zu
Nachbesserungen auf.
Pressekontakt:
Philipp Meinert
redaktion@paritaet.org
Tel.: 030 24636-339
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Datum: 22.07.2019 - 12:24 Uhr
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