bpa begrüßt unbürokratische Regelung für den Übergang von der Pflegehelfer- zur Fachkraftausbil

bpa begrüßt unbürokratische Regelung für den Übergang von der Pflegehelfer- zur Fachkraftausbildung im kommenden Jahr
Mit einer unbürokratischen Übergangsregelung sichert das

ID: 1740517
(ots) - Hunderte zusätzliche Fachkräfte für die
Altenpflege gesichert.

Land Baden-Württemberg hunderten Altenpflegehelferinnen und
-helfern die Umstiegsmöglichkeit in die Fachkraftausbildung. Damit
beseitigt die Landesregierung eine der großen Gefahren im Zuge der
Umstellung auf eine generalistische Pflegeausbildung im kommenden
Jahr. "Weil die generalistische Ausbildung frühestens ab dem 1.
Januar 2020 begonnen werden kann und im Pflegeberufegesetz eine
Überleitungsregelung fehlt, gibt es im nächsten Jahr kein zweites
Ausbildungsjahr, in das fertig ausgebildete Pflegehelferinnen und
-helfer in eine Ausbildung zur Pflegefachkraft hätten wechseln
können", erklärt der baden-württembergische Landesvorsitzende des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Rainer
Wiesner. "Damit wären im nächsten Jahr hunderte zusätzliche
Fachkräfte verloren gegangen." Mehr als die Hälfte aller
Pflegehelferinnen und -helfer nutzte bisher die Möglichkeit der
verkürzten Ausbildung zur Fachkraft.

Nachdem der bpa wiederholt auf das Problem hingewiesen hatte, hat
die Landesregierung eine unkomplizierte Lösung auf den Weg gebracht:
Auszubildende, die im Jahr 2020 die Ausbildung für die
Altenpflegehilfe abschließen, können dann ausnahmsweise in das zweite
Jahr der bisherigen Altenpflegeausbildung einsteigen und die
Fachkraftausbildung so um ein Jahr verkürzen. Das teilte das
Sozialministerium in einem aktuellen Schreiben an die
Altenpflegeschulen mit.

"Das ist eine praxisnahe und unkomplizierte Hilfe, wie wir sie in
der Pflege brauchen", lobt der bpa-Landesvorsitzende. "Mit der
Übergangsregelung wird gewährleistet, dass diejenigen, die 2019 eine
Altenpflegehelferausbildung beginnen, nach drei Jahren ihren
Abschluss als Pflegefachkraft machen können. Schließlich brauchen wir


sie dringend in den Heimen und ambulanten Diensten", so Wiesner.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast
1.200 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 26,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Stefan Kraft, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle,
Tel.: 0711/960 49 60, www.bpa.de

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Datum: 26.07.2019 - 11:21 Uhr
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