Grunderwerbsteuer für Küche? / Käufer durfte bewegliche Gegenstände aus Verkaufspreis herausrech

Grunderwerbsteuer für Küche? / Käufer durfte bewegliche Gegenstände aus Verkaufspreis herausrechnen (FOTO)

ID: 1742486

(ots) -
Wenn Verkäufer und Käufer einer Immobilie im notariellen
Kaufvertrag eine bestimmte Summe für mitveräußerte bewegliche
Gegenstände vereinbaren, dann kann diese Summe im Regelfall bei der
Berechnung der Grunderwerbsteuer aus dem Gesamtpreis herausgerechnet
werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS die Fachgerichtsbarkeit. (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 5
K 2938/16)

Der Fall: Der komplette Kaufpreis für ein Einfamilienhaus betrug
392.500 Euro. Darin enthalten waren laut Vertrag eine im Objekt
befindliche Einbauküche und eine Markise, die zusammen mit 9.500 Euro
veranschlagt wurden. Auf diesen Betrag wollte der Käufer keine
Grunderwerbsteuer bezahlen, denn die Übernahme dieser beweglichen
Gegenstände habe ja nichts mit dem Grunderwerb zu tun. Das zuständige
Finanzamt war nicht einverstanden und vermutete eine absichtliche in
die Höhe getriebene Ablöse, um die fälligen Steuern reduzieren zu
können.

Das Urteil: Das Finanzgericht Köln erkannte keine Hinweise auf
eine versuchte Umgehung der Steuer. Unstreitig seien besagte
Gegenstände mitveräußert worden, es handle sich um erkennbar
werthaltige Objekte und es gebe keine Anhaltspunkte für eine
Unangemessenheit des Preises. Zudem hätten Küche und Markise nur 2,42
Prozent des gesamten Verkaufspreises ausgemacht. Wenn schon, so die
Richter, dann hätte der Fiskus schlüssig nachweisen müssen, warum er
die Verkaufspreise nicht für realistisch hält.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Fliegende Dachziegel / Gebäudeeigentümer musste für Sturmschäden haften (FOTO) Erst Ja, dann Nein / Verwalter stimmte einem Verkauf zu und zog dann wieder zurück (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.08.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1742486
Anzahl Zeichen: 1982

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Banken



Diese Pressemitteilung wurde bisher 499 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grunderwerbsteuer für Küche? / Käufer durfte bewegliche Gegenstände aus Verkaufspreis herausrechnen (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgesch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Christbäume an jeder Ecke? / Gericht entschied über den Verkauf in einer Grünanlage (FOTO) ...
Sie gehören im Dezember zum Stadtbild. Weihnachtsbaumverkäufer findet man an vielen Straßen und Plätzen. Das macht es den Kundinnen und Kunden leicht. Doch eine Gemeinde kann selbst nach längerer Tradition den Verkauf an einem bestimmten Ort untersagen. So hat es nach Auskunft des Infodienste

Baugenehmigung erloschen / Das Vorhaben war zu lange nicht umgesetzt worden (FOTO) ...
Eine Grundstückseigentümerin in Berlin-Mitte verfügte seit dem Jahr 2014 über eine Baugenehmigung. Doch über einen langen Zeitraum schritt sie nicht zur Tat. Die Genehmigung wurde behördlicherseits zweimal um jeweils ein Jahr verlängert - zuletzt bis zum Jahr 2019. Doch danach wurde das Bau

Bad, WC, etc. / Wenn sich die Justiz mit Sanitär- und Wellnessfragen befassen muss (FOTO) ...
Nasszellen sind in Häusern und Wohnungen schlicht unverzichtbar. Ohne Bad und WC wären die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus gibt es in manchen Objekten noch zusätzliche Wellness-Einheiten wie zum Beispiel eine Sauna oder sogar ein Schwimmbad. Der


Weitere Mitteilungen von Bundesgesch


Baujahr muss stimmen / Ein "Irrtum" um zwei Jahre kann schon zu viel sein (FOTO) ...
Wenn es um das Baujahr einer verkauften Immobilie geht, dann hat die Rechtsprechung wenig Verständnis für Unkorrektheiten. Bereits eine Fehlangabe des Anbieters um zwei Jahre (zu spät) kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu einer Rückabwicklung des Geschäfts fÃ

Erst Ja, dann Nein / Verwalter stimmte einem Verkauf zu und zog dann wieder zurück (FOTO) ...
Gelegentlich ist es in der Teilungserklärung vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohneigentums die Zustimmung anderer Eigentümer oder eines Dritten (zum Beispiel des Verwalters) bedarf. Diese Zustimmung kann allerdings, wenn sie denn einmal erteilt wurde, nach In

Fliegende Dachziegel / Gebäudeeigentümer musste für Sturmschäden haften (FOTO) ...
Eigentümer einer Immobilie müssen ihr Objekt so absichern, dass es auch erhebliche Sturmstärken aushalten kann, ohne gleich die Allgemeinheit zu gefährden. Wenn sich bei einem Sturm bis zur Stärke 13 Dachziegel lösen und auf die Straße fallen, dann spricht zumindest der Anscheinsbeweis

IDB Invest und Banistmo kündigen erste Gender-Anleihe in Lateinamerika an ...
IDB Invest und Banistmo geben die Emission der ersten sozialen Gender-Anleihe in Lateinamerika bekannt, die sich auf insgesamt 50 Millionen US-Dollar mit einer Laufzeit von fünf Jahren beläuft. Banistmo begibt die Anleihe und die IDB Invest strukturiert sie und kauft sie zu 100 Prozent. Mit


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z