Weiß: Wir stehen zu unseren Zusagen
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Kein Rückgriff auf Einkommen bis 100.000 Euro im Jahr
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des
Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass auf das Einkommen
der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem
Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden
soll.
Die Union hat den zuständigen Bundesminister für Arbeit und
Soziales seither wiederholt aufgefordert, einen entsprechenden
Gesetzesentwurf vorzulegen. Das ist nun geschehen. Jetzt kann die
Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Auf das
Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst
ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen
werden.
Neben den Entlastungen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern
verbessern wir auch nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages das
Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen. Die mit dem
Bundesteilhabegesetz eingeführte ergänzende unabhängige
Teilhabeberatung wird entfristet und finanziell abgesichert. So
sichern wir dieses niedrigschwellige zusätzliche Beratungsangebot
dauerhaft ab."
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Datum: 14.08.2019 - 12:29 Uhr
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