Straubinger Tagblatt: Mietpreisbremse imöffentlichen interesse
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dass ihnen das Bundesverfassungsgericht einen Freibrief erteilt, auch
in Zukunft die Mieten nach Gutdünken anzuheben. Die Ansicht der
Klägerin und des Berliner Landgerichts, die Mietpreisbremse greife
über Gebühr in das Eigentumsrecht von Immobilieneigentümern ein,
teilen die Karlsruher Richter nicht. Im Gegenteil: Sie haben in ihrem
Urteil klargestellt, dass die Bremse sogar "im öffentlichen
Interesse" sei: Es gehe darum, der "Verdrängung weniger
leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten
Stadtteilen entgegenzuwirken". Die große Koalition ist also mit ihren
Plänen zur Verschärfung der Mietpreisbremse auf der sicheren Seite.
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Datum: 20.08.2019 - 16:25 Uhr
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