Allg. Zeitung Mainz: Zu milde / Reinhard Breidenbach zum Urteil im Chemnitzer Fall
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Tötung eines Menschen eine gerechte oder gar hohe Strafe sind, ist
zweifelhaft. Der Tatbestand lässt Strafen bis zu lebenslänglich zu.
Generell krankt das deutsche Strafrecht daran, dass Tötungen im
Gegensatz zu Eigentumsdelikten tendenziell zu milde gesehen werden.
Nach der Bluttat von Chemnitz, begangen nach Überzeugung des Gerichts
vom angeklagten Syrer, versetzten Horden von Neonazis die Republik in
Angst und Schrecken. Das ist eine Schande für die Demokratie, muss
bei der juristischen Bewertung des Totschlagsfalls aber natürlich
außen vor bleiben. Wahr ist gleichwohl: In einer solchen Atmosphäre
Recht zu sprechen, ist sicher schwierig. Aber Richter stehen in
dieser Pflicht, und bis zum Beweis des Gegenteils darf die Republik
getrost darauf vertrauen, dass diese Pflicht erfüllt wird. Dass die
Verteidiger des Angeklagten im Fall Chemnitz unterstellen, das
Gericht sei beeinflusst gewesen, ist eine atemberaubende These - aber
Verteidigern selbstverständlich erlaubt. Gleiches würde gelten, wenn
unterstellt würde, Ausländer würden härter oder milder bestraft als
Deutsche. Dass Verteidiger zu sehr Vielem legitimiert sind, gehört zu
den unerlässlichen Regeln im Rechtsstaat. Anders als Strafverteidiger
sollten Politiker sehr darauf achten, wie weit sie das Maul
aufreißen, in einer solchen Atmosphäre. Wenn es zutrifft, dass die
Chemnitzer Oberbürgermeisterin vor Prozessbeginn ihre Hoffnung auf
eine Verurteilung des Angeklagten kundtat, ist das unverantwortlich.
So wird die Unschuldsvermutung zum Spielball von Politikgetöse.
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Datum: 22.08.2019 - 19:05 Uhr
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