Winkelmeier-Becker: Unternehmenssanktionen müssen sich an Vereinbarungen im Koalitionsvertrag messen lassen
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Ziel hinaus
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur
Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgelegt. Dazu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt einige Regelungen im Entwurf
des Justizministeriums zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität
ab, unter anderem die geplante Verbandsauflösung als Sanktion, die
Einbeziehung von kleinen Vereinen und Kommunen und die Sanktionierung
von bloßen Aufsichtspflichtverletzungen.
Wir wollen Wirtschaftskriminalität angemessen ahnden. Deshalb
haben wir im Koalitionsvertrag ein neues Sanktionsrecht gegen
Wirtschaftsunternehmen vereinbart. Zu dieser Vereinbarung stehen wir,
an ihr muss sich der Entwurf aus dem Justizministerium aber auch
messen lassen. Offenbar geht der Entwurf deutlich über das
Vereinbarte hinaus. Hier hat sich anscheinend jemand gedacht "je
mehr, desto besser".
Bei verschiedenen Skandalen der letzten Jahre konnte der Eindruck
entstehen, dass in der Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen
keine ausreichenden Sanktionen erfolgt sind. Das hat nicht zuletzt
Vertrauen in den Rechtsstaat gekostet. Es stimmt: Der Ehrliche darf
nicht der Dumme sein. Genau das ist aber die Folge, wenn - wie im
Referentenentwurf vorgesehen - die neue Sanktion der
Verbandsauflösung eingeführt würde. Der ehrliche Arbeitnehmer
verliert dann seinen Arbeitsplatz, der ehrliche Gläubiger erhält kein
Geld und der ehrliche Kunde bekommt keine Gewährleistung. Wir hatten
diese Forderung bereits in den Koalitionsverhandlungen abgelehnt und
aus dem Koalitionsvertrag gestrichen. Bei dieser Ablehnung bleibt es.
Auch in anderen Bereichen geht der Referentenentwurf über die
Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus: Es geht doch um Fälle
erheblicher Wirtschaftskriminalität, nicht um Verfehlungen in kleinen
Vereinen oder etwa Kommunen, die jetzt aber alle einbezogen werden.
Außerdem hatten wir Sanktionen für bloße Aufsichtspflichtverletzungen
abgelehnt; auch das wird falsch umgesetzt. Und: Wollen wir wirklich
deutsches Strafrecht ausdehnen und beispielsweise gegen Korruption
eines chinesischen Unternehmens in Afrika anwenden, weil es auch
einen Sitz in Deutschland hat?"
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Datum: 23.08.2019 - 12:56 Uhr
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