Allgemeinbildung muss steuerfrei bleiben - Volkshochschulen wenden sich gegen Neuregelung der Umsatzsteuer
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stärkere steuerliche Belastung der allgemeinen Weiterbildung in
erheblichem Ausmaße. Sie werten die Neufassung des
Umsatzsteuergesetzes als schweren Schlag gegen alle
bildungspolitischen Absichtserklärungen der Bundesregierung, die
Chancengerechtigkeit durch ein offenes, allen Bevölkerungsgruppen
zugängliches System des lebenslangen Lernens zu verbessern. "Wir alle
müssen fortwährend bereit sein, Neues zu lernen, um die Welt um uns
herum zu verstehen und um mit der gesellschaftlichen Entwicklung
Schritt zu halten", sagt der Vorsitzende des Deutschen
Volkshochschul-Verbandes (DVV), Martin Rabanus. "Den Menschen, die
sich dieser Herausforderung stellen wollen, tiefer in die Tasche zu
greifen, ist absolut kontraproduktiv."
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf auf den
parlamentarischen Weg gebracht, der die Richtlinien für eine
Steuerbefreiung von Weiterbildung verschärft. Sicher von der
Umsatzsteuer befreit sind demnach in Zukunft nur noch solche Kurse,
die beruflich unmittelbar verwertbar sind oder der Sphäre des Schul-
und Hochschulunterrichts zugeordnet werden können. Je nach Auslegung
der Steuerbehörden könnten viele allgemeinbildende Kurse künftig als
reine Freizeitgestaltung gelten und steuerlich belastet werden.
"Volkshochschulen könnten gezwungen sein, die Kursgebühren
entsprechend anzuheben", erklärt der DVV-Vorsitzende. Die Verteuerung
der Weiterbildung treffe vor allem Einkommensschwache, die sich
vielfach ohnehin abgehängt fühlen.
Bei strenger Auslegung des Kriteriums der beruflichen
Verwertbarkeit könnten leicht rund zwei Millionen vhs-Teilnehmerinnen
und -Teilnehmer erheblich stärker zur Kasse gebeten werden, nämlich
beispielsweise jene, die Bildungsangebote zur Förderung ihrer
Gesundheit besuchen, wenn nicht anerkannt wird, dass solche Kurse
mittelbar auch die berufliche Leistungsfähigkeit stärken. Aus Sicht
der Volkshochschulen ist eine Trennung von beruflicher und
allgemeiner Weiterbildung längst überholt und in der Praxis kaum
möglich.
Auch Hunderttausenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern politischer
Weiterbildungsangebote könnten höhere Kursgebühren drohen, wenn man
ihren Kursbesuch als reines Privatinteresse einstuft und die
Qualifizierung für mehr gesellschaftliche Mitwirkung, für
ehrenamtliches Engagement und damit für die Stärkung des Gemeinwesens
vor Ort nicht als umsatzsteuerbefreiendes Kriterium wertet. "Vor dem
Hintergrund zunehmender politischer Polarisierung und des Erstarkens
populistischer Strömungen halten Volkshochschulen eine stärkere
Förderung politischer Aufklärung und des zivilgesellschaftlichen
Engagements für dringend geboten", betont Rabanus. "Es ist schon
jetzt schwer genug, Menschen für Angebote der politischen Bildung zu
gewinnen. Diese auch noch zu besteuern, wäre absurd."
Weil auch Rentnerinnen und Rentner künftig zur Kasse gebeten
werden könnten, weil sie nicht mehr aktiv im Erwerbsleben stehen,
besteht die Gefahr, dass sich auch die digitale Kluft in Deutschland
weiter vergrößert. Dabei hatte die Bundesregierung noch im
Koalitionsvertrag erklärt: "Wir lassen ältere Menschen bei der
Digitalisierung nicht allein."
Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) in Bonn ist der
Dachverband der rund 900 Volkshochschulen in Deutschland. Mit rund
700.000 Veranstaltungen und rund neun Millionen Teilnahmen pro Jahr
sind die Volkshochschulen der bundesweit größte Anbieter allgemeiner
Weiterbildung. Volkshochschulen arbeiten gemeinwohlorientiert und
mittelbar oder unmittelbar in kommunaler Trägerschaft.
Pressekontakt:
Simone Kaucher, Pressesprecherin,
Tel. 0228 / 975 69 - 11,
E-Mail: kaucher@dvv-vhs.de
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Datum: 28.08.2019 - 10:15 Uhr
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