BDI zum Solidaritätszuschlag: Teilabschaffung des Soli ist vor allem ungerecht
ID: 1749026
Deutschen Bundestags zur Verfassungswidrigkeit des
Solidaritätszuschlags äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim
Lang: "Teilabschaffung des Soli ist vor allem ungerecht"
"Das Gutachten bestätigt die Einschätzung der Industrie, dass eine
Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus
verfassungsrechtlich unzulässig ist. Die sogenannte 90-Prozent-Lösung
des Koalitionsvertrages und des Regierungsentwurfs ist nicht nur
rechtlich wackelig, sie ist vor allem ungerecht: Die
Grenzsteuerbelastung für viele Facharbeiter wird steigen. Sie liegt
damit nur knapp unter jener Grenzbelastung, die ganz hohe Einkommen
zahlen müssen. Ertragsstarke Einzelunternehmer, mittelständische
Betriebe und Körperschaften werden gänzlich von der Entlastung
ausgeschlossen. Gerade die Unternehmen in Deutschland tragen fast 40
Prozent zum Ertragsteueraufkommen bei, auf dessen einkommen- oder
körperschaftsteuerlichen Teil der Solidaritätszuschlag erhoben wird.
Unternehmen in Deutschland tragen den hohen Anteil an den aktuellen
Aufkommensrekorden. Eine Entlastung beim Solidaritätszuschlag, die
auch bei den Unternehmen ankommt, ist mehr denn je notwendig und
gerechtfertigt."
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Datum: 30.08.2019 - 12:58 Uhr
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