Baugewerbe begrüßt Einigung der Koalitionsfraktionen und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht
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Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht
erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa:
"Wir sind sehr erfreut darüber, dass das
Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der
verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den
Bauberufen (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller
sowie Parkettleger) die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die
Anlage A zurückzuführen. Gerade im Baubereich kommt es auf die
Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf
Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien
Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe
stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute
Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition
für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. Denn es sind die
baugewerblichen Unternehmen, die allein im Wohnungsbau 80 % der
Bauleistung erbringen, die 75 % der Arbeitnehmer beschäftigen und 80
% der Lehrlinge ausbilden.
Wir erwarten nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, so
die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft
treten kann."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
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Datum: 09.09.2019 - 13:32 Uhr
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