Thomas Filor: Makler müssen Immobilien wahrheitsgetreu inserieren
ID: 1753514
Immobilienmakler sind dazu verpflichtet, korrekte Angaben zu machen, wenn sie ihre Immobilie inserieren. Bei Falschangaben können die Makler Probleme bekommen.
„Sind Makler dafür verantwortlich, dass falsche Informationen und Vorstellungen an potentielle Käufer geraten, kann dies zu erheblichen Problemen führen. So muss das Inserat stets eindeutig und detailliert genug die Immobilie beschreiben und erklären“, betont Thomas Filor außerdem.
In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte eine Maklerin eine 2-Zimmer-Terrassenwohnung als Eigentumswohnung angeboten. In dem Exposé der Immobilie gab sie eine Wohnfläche von 125 Quadratmetern an. Vor Vertragsabschluss stellte sich jedoch heraus, dass die Wohnfläche lediglich 68,66 Quadratmeter betrug. Zwar gab es eine zusätzliche Nutzfläche im Souterrain von 55,20 Quadratmetern – diese Räume waren aber so niedrig, dass sie rechtlich nicht zur Wohnfläche zählten.
„Als Käufer kann man den jeweiligen Makler dann wegen Täuschung belangen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Dies sahen das Landgericht sowie das Oberlandesgericht zwar nicht so, der BGH hingegen gab den Käufern recht. Schließlich sei das Souterrain vom Makler her klar als Wohnfläche gekennzeichnet worden, nämlich durch Beschreibungen im Grundriss wie "Gäste", "Abstell", "Bad", "Arbeitszimmer/Schlafzimmer/Kinder". „Laut Bauordnung sind Räume mit zu niedrigen Decken aber nicht für diese Zwecke vorgesehen. Rechtlich ist eine Mindesthöhe der Decke festgelegt. Die Maklerin hätte sich im besagten Fall aktiv darum bemühen müssen, dass die Käufer verstehen, was der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche ist. So wäre der Kaufpreis natürlich auch wesentlich niedriger gewesen. Die Interessenten hatten in diesem Fall noch Glück, dass es nicht zur Vertragsunterzeichnung gekommen war“, bemerkt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
thomas-filor
filor-magdeburg
immobilienexperte
immobilien
inserat
makler
immobilienkaeufer
haus
wohnen
bgh
kaufvertrag
immobilieninserat
souterrain
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Datum: 16.09.2019 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1753514
Anzahl Zeichen: 2346
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.09.2019
Diese Pressemitteilung wurde bisher 359 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Thomas Filor: Makler müssen Immobilien wahrheitsgetreu inserieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thomas Filor (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).