Maag/Nüßlein: Digitalisierung gestalten, Potentiale nutzen
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Patienten ein
Am morgigen Freitag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz für
eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) in
erster Lesung beraten. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die
gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:
Georg Nüßlein: "Das Thema Digitalisierung gewinnt im
Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Die steigende Zahl älterer,
aber auch chronisch kranker Menschen erfordert neue Lösungsansätze.
Mit der Förderung kluger Ideen in unserem Land und der Stärkung der
Forschung gehen wir weitere wichtige Schritte, um die hohe Qualität
in der Gesundheitsversorgung zukunftsfähig zu machen. Neue digitale
Lösungen können uns helfen, die Herausforderungen des demografischen
Wandels besser bewältigen zu können. Zudem ermöglichen sie einen
Zugang zu medizinischer Expertise auch in ländlichen Regionen. Der
Schutz der sensiblen Patientendaten ist uns dabei besonders wichtig.
Daher werden wir diesen in einem eigenen Gesetz zu Sicherheitsfragen
der elektronischen Patientenakte gesondert thematisieren."
Karin Maag: "Wir freuen uns, dass wir mit dem Gesetz digitale
Anwendungen deutlich schneller in die Gesundheitsversorgung bringen,
indem Versicherte zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf diese
Leistungen erhalten. Die digitale Kommunikation zwischen
Leistungserbringern weiten wir zudem weiter aus: Für Krankenhäuser
und Apotheken setzen wir klare Fristen für die Anbindung an die
Telematikinfrastruktur - dem digitalen Netzwerk des
Gesundheitswesens. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, dass sich
Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen freiwillig an
dieses Netz anschließen können. Das bringt uns einer funktionsfähigen
elektronischen Patientenakte deutlich näher.
Darüber hinaus vereinfachen wir die oft noch viel zu
bürokratischen Verwaltungsprozesse, etwa durch mehr digitale
Verordnungen. Die Möglichkeit der Verordnung von Arzneimitteln in
elektronischer Form erweitern wir nun auch auf Verordnungen im
Bereich der Heil- und Hilfsmittel. Im parlamentarischen Verfahren
werden wir darüber beraten, ob weitere elektronische Verordnung
folgen können."
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Datum: 26.09.2019 - 11:14 Uhr
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