OLG Oldenburg verurteilt VW im Abgasskandal

OLG Oldenburg verurteilt VW im Abgasskandal

ID: 1760380
(ots) - Der Oktober bringt schlechte Neuigkeiten für VW.
In einem hart umkämpften Verfahren wurde VW vom Oberlandesgericht
Oldenburg erstmals zur Zahlung von Schadensersatz im Abgasskandal
verurteilt. Auch muss VW der durch HAHN Rechtsanwälte vertretenen
Klägerin deliktische Zinsen zahlen. Immer mehr Obergerichte sprechen
den Klägern diese Zinsen zu, die sich auf 4% jährlich auf den
Kaufpreis belaufen und daher schnell einen hohen Betrag erreichen
können.

Das OLG Oldenburg folgte in seinem Urteil als erstes
niedersächsisches Gericht der Auffassung, dass VW seine Kunden
vorsätzlich und sittenwidrig nach Paragraph 826 BGB geschädigt habe,
indem es eine illegale Abschalteinrichtung in seinen Diesel
Fahrzeugen verbaut hat.

VW hatte in diesem Verfahren lange dagegen gehalten und mehrere
Rechtsgutachten vorgelegt, doch das Gericht ließ sich davon nicht
überzeugen und entschied zugunsten der Klägerin. Diese hatte im Jahr
2017 das so genannte Software-Update durchführen lassen, von dem nun
bekannt geworden ist, dass VW damit lediglich eine unzulässige
Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt hat. Denn durch das
Software-Update von VW wurde der Motorsteuerung regelmäßig ein so
genanntes Thermofenster aufgespielt. Auch im Verfahren vor dem OLG
Oldenburg hat VW dies nicht bestritten, hält das Thermofenster aber
für legal. Zahlreiche Gerichte haben jedoch bereits anders
entschieden und auch Thermofenster als unzulässige
Abschalteinrichtung bezeichnet.

Die Klägerin muss sich nach Auffassung des OLG Oldenburg eine
Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen. HAHN
Rechtsanwälte ist jedoch der Auffassung, dass diese den betrogenen
Kunden nicht angerechnet werden sollte - ganz besonders im Hinblick
auf die Enthüllungen, dass VW auch nach dem Software-Update weiter


unzulässige Abschalteinrichtungen benutzt.

Weil die betroffenen Pkw stilllegungsgefährdet waren und (mit dem
Thermofenster) sogar weiterhin stilllegungsgefährdet sind, stellt
eine Anrechnung von Nutzungen zu Lasten des Pkw-Besitzers aus Sicht
von HAHN Rechtsanwälte eine unbillige Entlastung des Schädigers, hier
der VW AG, dar.

Allerdings sprach das Gericht der Klägerin deliktische Zinsen zu.
Diese betragen grundsätzlich 4% auf den Kaufpreis und werden ab dem
Kaufdatum und bis zur Rechtsanhängigkeit berechnet. Dies kann sich
schnell auf einige Tausend Euro aufsummieren. Das macht der
bisherigen Verfahrensstrategie von VW einen Strich durch die
Rechnung. Indem VW zunächst versuchte, die interne
Sachverhaltsaufklärung zu verschleppen und gleichzeitig die
geschädigten Käufer zum Prozessieren zu nötigen, sollte der
wirtschaftliche Schaden auf den betrogenen Kunden abgewälzt werden
(vgl. auch Handelsblatt v. 21.08.2019: "VW profitiert von langen
Diesel-Rechtsstreits - Jeder Tag könnte rund 1,2 Millionen Euro
bringen"). Die nunmehr auch durch das OLG Oldenburg festgestellte
Pflicht von VW zur Verzinsung des Kaufpreises seit Zahlung dürfte die
bisherige Neigung des Autobauers zu langwierigen Gerichtsverfahren
deutlich schmälern.



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RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
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Datum: 09.10.2019 - 10:10 Uhr
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