dbb zu Besoldungsmodernisierung für Bundesbeamte: "Erster Einstieg in Attraktivitätssteigerung"
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Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienst des Bundes als
Arbeitgeber" hat dbb Vize Friedhelm Schäfer die Verabschiedung des
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes durch den Bundestag
begrüßt. Gleichwohl hätte es durchaus mehr Potenzial für
Optimierungen gegeben, so Schäfer.
Am späten Abend des 24. Oktober 2019 hat der Bundestag den
Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Modernisierung der Strukturen
des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher
Vorschriften" (BesStMG) abschließend beraten und beschlossen. Das
Maßnahmenpaket soll den öffentlichen Dienst des Bundes als
Arbeitgeber attraktiver machen und sieht unter anderem eine deutliche
Erhöhung verschiedener Zulagen und Prämien vorsieht. Mehr als 300.000
Bundesbeamte, Bundespolizisten, Richter und Soldaten profitieren
davon, auch Beamtenanwärter werden künftig besser bezahlt.
"Es bestand und besteht weiterhin die dringende Notwendigkeit, das
Besoldungsrecht des Bundes leistungsfähiger und motivierender
auszugestalten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem nun beschlossenen
Modernisierungsgesetz viele wichtige Verbesserungen bewirkt und
langjährige Anliegen des dbb aufgegriffen werden", sagte Friedhelm
Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des
dbb, am 25. Oktober 2019 in Berlin. Dies sei zum Einen im
Grundanliegen des Gesetzes verwirklicht, "unnötigen administrativen
Aufwand zu vermeiden und einfache, nachvollziehbare und praktikable
Regelungen zu schaffen. Zum anderen seien besonders hervorzuheben
- die verbesserte Anerkennung der Kindererziehungszeiten auf 30
Monate wie im Rentenrecht - der Bund ist mit den Freistaaten
Bayern und Sachsen hier jetzt Vorreiter,
- die Anhebung der Stellungzulagen - teilweise um 40 Prozent -
sowie die Schaffung neuer bzw. die Ausweitung vorhandener
Stellenzulagen z. B. auf den Zollbereich,
- die Einführung einer Personalbindungsprämie für vorhandenes
Personal,
- die Schaffung einer Prämie für besondere Einsatzbereitschaft und
Mobilität und
- die Änderung des bisherigen monatlichen
Personalgewinnungszuschlags in eine Personalgewinnungsprämie.
Allerdings betonte Schäfer, "dass weitere wichtige und vom dbb
langjährig eingeforderte attraktivitätssteigernde Elemente bitter
vermisst werden. Dies betrifft die zentrale Frage der
Ruhegehaltfähigkeit von berufsprägenden Zulagen wie der Polizeizulage
nach einer gewissen Dauer der Wahrnehmung und die Frage der
Dynamisierung von Zulagen. Wenn als Ziel eine nachhaltige und
dauerhafte Attraktivitätssteigerung erreicht werden soll, müssen
zentrale Zulagen dynamisch ausgestaltet sein", forderte der dbb Vize.
Ergänzend zum Gesetz hat der Bundestags-Ausschuss für Inneres und
Heimat einem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt, der das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auffordert, eine
Reform des Familienzuschlags für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
zeitnah anzugehen. "Dies ist richtig und beinhaltet einen weiteren
bedeutenden Schritt in Richtung einfacher, transparenter und
motivierender Besoldungsmodernisierungen", erklärte Schäfer. Er warb
dafür, die zunächst angedachte und doch wieder gestrichene Reform des
Familienzuschlags nicht aufzugeben. Dieser sollte im Wesentlichen auf
Verheiratete und Kinder reduziert und im Bereich des Kinderzuschlags
erhöht werden. Davon hätten insbesondere Teilzeitbeschäftigte und
auch Alleinerziehende profitiert, erklärte Schäfer. "Würde man
umfassende Besitzstandsregelungen schaffen, könnten mit diesem Ansatz
die Familienförderung gestärkt und das Besoldungsrecht in diesem
Bereich wesentlich vereinfacht werden. Der Bund sollte sich nicht die
Chance entgehen lassen, hier eine Vorreiterrolle gegenüber anderen
Dienstherrn einzunehmen."
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Datum: 25.10.2019 - 12:30 Uhr
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