neues deutschland: Kommentar zum Karlsruher Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen
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Mindeste zu spuren. Wer es wagte, einen Job auszuschlagen, der nicht der eigenen
Qualifikation entsprach, oder die zehnte sinnlose Maßnahme abbrach, handelte
sich heftige Sanktionen ein. Der dürftige Regelsatz, heute gerade einmal 424
Euro, konnte um 30, 60 oder gar 100 Prozent gekürzt werden. Alleine im Jahr 2018
wurde rund 34 000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die vermeintliche
Grundsicherung ganz gestrichen. Viele dieser Menschen haben als Folge der
Agenda-Politik rechtswidrige Kürzungen am Existenzminimum hinnehmen müssen. Das
hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag endgültig klargestellt. Voll- und
60-Prozent-Sanktionen sind höchstrichterlich vor allem eines: verfassungswidrig.
Die verbleibenden Sanktionen bis 30 Prozent sind an strengere Kriterien
geknüpft. Es war ein überfälliges Urteil. Doch es kaschiert eines nicht: dass
weite Teile der Politik, allen voran FDP, CDU und CSU, aber auch weite Teile der
SPD bis heute menschenrechtverletzende Politik verteidigt haben. Dabei hätte
schon mit wenig Menschenverstand klar sein müssen, dass es nicht angeht. Die
Parteien dürfen das Urteil jetzt nicht als »Erlaubnis« zum Weitersanktionieren
sehen, sondern müssen es als das nehmen, was es ist: eine dicke Mahnung, wie
hoch das Existenzminimum im Grundgesetz gehängt wird. Der Kampf für eine
sanktionsfreie Mindestsicherung hat nun Aufwind bekommen.
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Datum: 05.11.2019 - 18:10 Uhr
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