Fakt ist: Rabattverträge führen zu Lieferengpässen (FOTO)
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(ots) - Die AOK hat heute in einem Pressegespräch zum wiederholten Male
behauptet, Rabattverträge seien keine Ursache für Lieferengpässe. Dem
widerspricht der BPI Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen deutlich:
"Lieferengpässe haben zwar viele, auch global bedingte Ursachen. Die
Rabattverträge sind aber für die Arzneimittelversorgung in Deutschland ein
zentrales Problem, das auch noch politisch hausgemacht ist. Das ist breiter
Konsens im Gesundheitswesen und wird von der AOK einfach ignoriert. Ich
wiederhole mich gerne: Rabattverträge führen in der jetzigen
Ausschreibungspraxis zu Lieferengpässen. Das haben wir anhand von Daten klar und
nachvollziehbar belegt", sagt Dr. Joachimsen. "Diese beweisen eine
versorgungskritische Marktkonzentration. Patienten, Apotheker und Hersteller
berichten zudem tagtäglich von Schwierigkeiten aufgrund von Rabattverträgen.
Wenn die AOK wie heute in ihrer Pressekonferenz das komplette Gegenteil
behauptet, betreibt sie selbst Desinformation."
Klar ist: Jeder Lieferengpass, ob bei einem Rabattarzneimittel oder nicht, ist
einer zu viel. Unbestritten ist aber auch, dass mittlerweile mehr als jedes
vierte nicht-lieferfähige Produkt unter Rabattvertrag steht. Das Deutsche
Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) errechnete für 2018 insgesamt 9,3 Millionen
Packungen rabattvertragsgeregelter Produkte, die nicht verfügbar waren. Im
Zeitraum von Mai 2017 bis April 2018 waren bereits 16 Prozent (31 von 194) der
gemeldeten Lieferengpässe auf PZN-Ebene rabattvertragsgeregelt. Ein Blick auf
die aktuelle Lieferengpass-Liste des BfArM (Stand: 18.10.2019) zeigt, wie sich
die Lage seitdem verschärft hat (siehe Abbildung unten): Die Anzahl der
nicht-lieferfähigen PZN ist auf 757 gestiegen und hat sich somit vervierfacht.
Es lässt sich nicht leugnen, dass durch die Vergabe von exklusiven
Rabattverträgen der Krankenkassen der Preisdruck auf die Hersteller massiv
gestiegen ist. In der Folge ist seit Einführung der Rabattverträge eine
drastische Zunahme der Marktkonzentration zu beobachten. Vor allem bei
versorgungsrelevanten Wirkstoffen, für die kein therapeutisch gleichwertiger
Ersatz zur Verfügung steht, ist die mangelnde Anbietervielfalt für die Patienten
spürbar, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Bei Exklusivität und Ausfall des
einen Herstellers gibt es dann nämlich oft gar keinen Ersatz. Unterlegene
Mitbewerber werden mangels Zuschlägen über kurz oder lang aus dem Markt
aussteigen. Diese Situation führt nicht nur bei Patienten zu erheblichen
Therapieeinschränkungen, sondern auch zu enormen Kosten. "Und deshalb ist klar,
dass es bei Generika keine Exklusivverträge mehr geben darf", sagt Dr.
Joachimsen. "Die Stärkung der Anbietervielfalt würde Lieferengpässe in Zukunft
zwar nicht völlig ausschließen, wäre aber ein ganz wichtiger Beitrag zur
Liefersicherheit im deutschen Markt."
Bereits im März dieses Jahres hat der BPI mit einem in Auftrag gegebenen
Gutachten (http://ots.de/2jZism) "Zehn Jahre Arzneimittel-Rabattverträge" Fakten
geliefert, die den Zusammenhang zwischen Oligopolisierung durch Rabattverträge
und dem Drohen von Lieferengpässen belegen.
Kontakt:
Andreas Aumann (Kommissar. Pressesprecher), Tel. 030 27909-123,
aaumann@bpi.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/21085/4459707
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Datum: 05.12.2019 - 12:24 Uhr
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