Werbeverbote verfassungsrechtlich fragwürdig und gesundheitspolitischer Rückschritt / Mücke: Verb

Werbeverbote verfassungsrechtlich fragwürdig und gesundheitspolitischer Rückschritt / Mücke: Verbotskoalition wird nicht bei Tabak halt machen

ID: 1778363
(ots) - Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer heutigen Sitzung
mehrheitlich für ein de facto vollständiges Verbot der Werbung für Tabakprodukte
und E-Zigaretten gestimmt. Damit soll erstmals in Deutschland die Werbung für
gegenüber Erwachsenen frei handelbare Produkte untersagt werden.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger
Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung der
Unionsabgeordneten und verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden, die
einem Verbot entgegenstehen: "Das geplante Nutzungsverbot aller medialen
Werbeplattformen bedeutet für die betroffenen Unternehmen faktisch ein
Kommunikationsverbot in der allgemeinen Öffentlichkeit. Für diese beispiellosen
Einschränkungen der Grundrechte der Meinungs- und Berufsfreiheit des
Grundgesetzes fehlt eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung."

Mücke kritisierte, dass mit dem Unionsbeschluss die Außenwerbung für potenziell
risikoreduzierte Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer ebenfalls verboten
werden solle: "Diese Verbote wären nicht nur ein verfassungsrechtlich
fragwürdiger Eingriff in die Grundregeln freier Märkte. Das geplante
Außenwerbeverbot für E-Zigaretten und Tabakerhitzer bedeutet zugleich einen
gesundheitspolitischen Rückschritt. Die Verbraucher können zukünftig kaum noch
über die geringere Schädlichkeit dieser Produkte informiert werden."

Der BVTE mahnte an, in dem nun folgenden legislativen Verfahren eine
ordnungsgemäße Anhörung der betroffenen Wirtschaft sicherzustellen: "Angesichts
der Tragweite der Entscheidung muss die Werbe-, Tabak- und
E-Zigarettenwirtschaft ihre Argumente gegen die geplanten Verbote vorbringen
können. Die Abgeordneten haben ein Anrecht darauf, sich vor einer Abstimmung ein
umfassendes Bild zu machen." Es sei insbesondere zu befürchten, dass die neue


Verbotspolitik von CDU, CSU und SPD nicht bei Tabak und E-Zigaretten halt machen
werde und dieser ordnungspolitische Dammbruch zu weiteren Werberestriktionen
führen wird - etwa für alkoholische Getränke.

Der heutige Verbotsbeschluss der Union wird mit den vermeintlich "spürbaren
Auswirkungen" der Tabakwerbung auf den Konsum von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen begründet. Der aktuelle Drogen- und Suchtbericht 2019 der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung widerspricht hingegen dieser Auffassung.
Darin stellt die Drogenbeauftragte fest, dass sich der Anteil rauchender
Jugendlicher in den vergangenen zehn bis 15 Jahren um zwei Drittel verringert
hat und die Raucherprävalenz unter Erwachsenen ebenfalls seit 1997
kontinuierlich zurückgeht. Zudem konsumiert nur ein sehr geringer Anteil
Minderjähriger E-Zigaretten (0.9 Prozent in 2019).

Der Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht vor, die Außenwerbung für
Tabakprodukte ab 2022 zu verbieten. Für Tabakerhitzer und E-Zigaretten soll das
Außenwerbeverbot ein bzw. zwei Jahre später in Kraft treten. Zudem ist ein
faktisches Verbot der Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe zu Werbezwecken von
Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen geplant. In Fernsehen, Radio, Internet,
Zeitungen und Zeitschriften ist die kommerzielle Kommunikation für Tabakprodukte
und nikotinhaltige E-Zigaretten bereits heute untersagt.

Pressekontakt:
Ansprechpartner für Rückfragen:
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel. +49 30 814 59 36-52
Fax +49 30 814 59 36-51
presse@bvte.de
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Datum: 10.12.2019 - 17:09 Uhr
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