Weiß/Schummer: Elektronische Stimmabgabe bei Sozialwahlen kommt
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erstmals online gewählt werden
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes (7. SGB IV-
Änderungsgesetz) zur Änderung von Sozialvorschriften beschlossen, in dem auch
die Erprobung der Online-Stimmabgabe bei Sozialwahlen zur Selbstverwaltung der
Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht wird. Dazu erklären der sozial- und
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und
der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Uwe Schummer:
Peter Weiß: "Wir erwarten mit der neuen Möglichkeit der Online-Wahl eine höhere
Wahlbeteiligung und damit eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der
Sozialversicherung. Bei der Sozialwahl 2017 konnte die Beteiligung nach langen
Jahren des Rückgangs erstmals wieder leicht gesteigert werden. Eine Beteiligung
von 30,4 Prozent der rund 51 Millionen Wahlberechtigten ist aber immer noch
deutlich ausbaufähig. Daran müssen wir arbeiten. Denn die Selbstverwaltung ist
wichtig, sie bildet unsere bewährte Sozialpartnerschaft auf der Ebene der
Sozialversicherung ab.
Die Bundesregierung folgt mit der Ermöglichung der elektronischen Stimmabgabe
zusätzlich zum Briefwahlverfahren bei den nächsten Wahlen 2023 zu den
Selbstverwaltungsgremien der Kranken- und Pflegeversicherung einer Forderung
insbesondere aus den Ersatzkassen. Auch die Versicherten haben sich bei einer
Befragung mit einer klaren Mehrheit für das Online-Wahlverfahren ausgesprochen."
Uwe Schummer: "Wenn die Bundesregierung jetzt nicht gehandelt hätte, wäre ein
Chance vertan worden. Die Online-Wahl hätte erst bei der übernächsten Wahl 2029
erprobt werden können. Als Unionsfraktion hätten wir uns auch Online-Wahlen bei
der Selbstverwaltung der Rentenversicherung vorstellen können. Die in der
Koalition jetzt vereinbarte Teillösung ist aber ein wichtiger erster Schritt,
der uns schon sehr hilft, mit dem neuen Verfahren Erfahrungen für künftige
Sozialwahlen zu sammeln.
Es ist richtig, mögliche Risiken bei der elektronischen Stimmabgabe ernst zu
nehmen. Deshalb wird auch noch eine Verordnung mit technischen und
organisatorischen Vorgaben auf den Weg gebracht, die sicherstellt, dass das
eingesetzte Wahlsystem den geltenden Wahlgrundsätzen für Sozialwahlen entspricht
und entsprechende Sicherheitsanforderungen im Sinne der definierten Standards
erfüllt.
Zugleich ist das Online-Verfahren aber auch eine Chance für mehr Sicherheit bei
der Wahl. Beim bisher alternativlosen Briefwahlverfahren durchlaufen die
Wahlunterlagen vom Versand bis zur Auszahlung verschiedene Stationen. Die
Auszählung erfolgt per Hand. Das schafft eine Reihe von Fehlerquellen und
Manipulationsmöglichkeiten. Hier kann ein gesichertes elektronisches Verfahren
mit den dazugehörigen technischen Kontroll- und Dokumentationsmechanismen klar
überlegen sein."
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Datum: 18.12.2019 - 11:26 Uhr
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