Schiedsspruch im Bau-Mindestlohnkonflikt
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Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes nach mehr als 14-stündigen
Verhandlungen einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien
mehrheitlich mittragen.
Der Schiedsspruch beinhaltet für eine Laufzeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020
folgende Eckdaten:
- Der Mindestlohn 1 wird ab 01.04.2020 um 35 Cent auf 12,55 EUR,
- der Mindestlohn 2 West wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,40
EUR und
- der Mindestlohn 2 Berlin wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,25
EUR erhöht.
Über diesen Schiedsspruch müssen die Gremien der Sozialpartner bis zum
17.01.2020 entscheiden. Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Dipl.-Kffr.
Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,
erklärte: "Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu
kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht. Der Vorschlag vermeidet
aber eine längere Mindestlohn-Lücke." Der alternierende Verhandlungsführer
Dipl.-Ing. Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes, sieht kritisch, dass der Knackpunkt der Verhandlungen - die
zukünftige Mindestlohn-Struktur - nicht gelöst, sondern nur verschoben wurde.
Im Falle der Annahme des Schiedsspruchs werden die Sozialpartner die Erstreckung
der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer beantragen.
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Inga Stein-Barthelmes
Bereichsleiterin Politik und Kommunikation
Tel. 030 21286-229 / E-Mail: inga.steinbarthelmes@bauindustrie.de
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Datum: 19.12.2019 - 12:55 Uhr
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