Schiedsspruch im Bau-Mindestlohnkonflikt

Schiedsspruch im Bau-Mindestlohnkonflikt

ID: 1781054
(ots) - Der neue Bau-Tarifschlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, legte im
Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes nach mehr als 14-stündigen
Verhandlungen einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien
mehrheitlich mittragen.

Der Schiedsspruch beinhaltet für eine Laufzeit vom 01.02.2020 bis 31.12.2020
folgende Eckdaten:

- Der Mindestlohn 1 wird ab 01.04.2020 um 35 Cent auf 12,55 EUR,
- der Mindestlohn 2 West wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,40
EUR und
- der Mindestlohn 2 Berlin wird ab 01.04.2020 um 20 Cent auf 15,25
EUR erhöht.

Über diesen Schiedsspruch müssen die Gremien der Sozialpartner bis zum
17.01.2020 entscheiden. Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Dipl.-Kffr.
Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,
erklärte: "Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu
kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht. Der Vorschlag vermeidet
aber eine längere Mindestlohn-Lücke." Der alternierende Verhandlungsführer
Dipl.-Ing. Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes, sieht kritisch, dass der Knackpunkt der Verhandlungen - die
zukünftige Mindestlohn-Struktur - nicht gelöst, sondern nur verschoben wurde.

Im Falle der Annahme des Schiedsspruchs werden die Sozialpartner die Erstreckung
der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer beantragen.

Pressekontakt:

Inga Stein-Barthelmes
Bereichsleiterin Politik und Kommunikation
Tel. 030 21286-229 / E-Mail: inga.steinbarthelmes@bauindustrie.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/24058/4473999
OTS: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

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