PTA-Reformgesetz: Bundesapothekerkammer begrüßt Einlenken des Bundesrats
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Vermittlungsausschuss zum PTA- (pharmazeutisch-technische Assistenten)
Reformgesetz anzurufen. Damit ist der Weg frei, dass das PTA-Reformgesetz in
Kraft treten kann. "Das Einlenken des Bundesrats begrüßen wir ausdrücklich. Hier
hat die Stimme der Vernunft gesiegt, denn viele Positionen wären nicht
praxistauglich gewesen", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der
Bundesapothekerkammer.
Ein Kernpunkt des Regierungsentwurfs ist die Beibehaltung der Ausbildungsdauer:
Auch in Zukunft sollen PTA-Auszubildende eine zweijährige schulische Ausbildung
absolvieren, an die sich eine sechsmonatige praktische Ausbildung in einer
Apotheke anschließt. Damit dauert die Ausbildung insgesamt 2,5 Jahre. Der
Bundesrat hatte drei Jahre vorgeschlagen.
Auch zur Qualifikation der Lehrkräfte unterstützt die Apothekerschaft das neue
Gesetz. Benkert: "An PTA-Schulen sollten auch in Zukunft Apotheker unterrichten
können, ohne zwingend neben ihrem Pharmaziestudium ein zweites Lehramtsstudium
absolviert haben zu müssen. Eine pädagogische Weiterbildung reicht unserer
Erfahrung nach aus, damit Apotheker an PTA-Schulen unterrichten können. Würden
die Hürden weiter erhöht, würde das zu personellen Engpässen an den PTA-Schulen
führen."
Zur Finanzierung der PTA-Schulen unterstützt die Bundesapothekerkammer einen
gemeinschaftlichen Ausbildungsfonds - allerdings ohne Zusatzbelastung der
Apotheken. Dies sollte in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter konkretisiert
werden.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7002/4475073
OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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Datum: 20.12.2019 - 12:13 Uhr
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