Justiz-Panne begünstigte offenbar Vergewaltigung einer Dreijährigen
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die Vergewaltigung eines dreijährigen Mädchens begünstigt. Das geht aus einem
vertraulichen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln an das
NRW-Justizministerium hervor, der der in Essen erscheinenden Westdeutschen
Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagsausgabe) vorliegt.
Demnach hat ein 26-jähriger Zeitsoldat der Bundeswehr aus Wesel am Wochenende
24./25. August 2019 das Kind mehrfach missbraucht und dabei gefilmt. Wörtlich
heißt es in dem Bericht des Oberstaatsanwalts: "Nach dem aktuellen, auf seiner
Einlassung und dem korrespondierenden Ergebnis der Auswertung der Geo-Daten
seines Mobiltelefons sowie der Zeitstempel inkriminierter Bilddateien fußenden
Erkenntnisstand ist der Beschuldigte dringend verdächtig, an dem vorbezeichneten
Wochenende im Abstand von mehreren Stunden insgesamt zwei Taten im Sinne des §
176a Abs.2 Nr. 1 StGB zum Nachteil seiner dreijährigen Nichte begangen zu
haben." Der Paragraf bezeichnet die Vergewaltigung eines Kindes. Mitte November
hatte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) zwar öffentlich "handwerkliche
Fehler" der Staatsanwaltschaft Kleve in diesem Fall bedauert. Damals ging man
jedoch davon aus, dass kein weiteres Kind zu Schaden gekommen wäre. In Wesel
waren im Juni Missbrauchsermittlungen gegen den Zeitsoldaten nicht mit der
erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden. Dem Mann wurde der Missbrauch
seines fünfjährigen Stiefsohns und seiner dreijährigen Tochter vorgeworfen.
Obwohl der Beschuldigte in einer angeblich freiwilligen "Lebensbeichte" bei der
Polizei leichtere Taten eingeräumt und eine kinderpornografische Neigung
angedeutet hatte, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine Hausdurchsuchung
und die Vernehmung der Kinder. Der Generalstaatsanwalt hat dieses Vorgehen
gerügt. Angeblich sollte keine Wiederholungsgefahr bestanden haben, da der Mann
sich seit Juni nicht mehr seinen Kindern nähern konnte. Von der dreijährigen
Nichte war zunächst keine Rede. Der Soldat gehört nach Erkenntnissen der
Ermittler zu einem Kinderschänder-Netzwerk, das erst im Oktober bei einer
Hausdurchsuchung in Bergisch Gladbach enttarnt werden konnte.
Der brisante Bericht des Kölner Oberstaatsanwalts stammt bereits vom 25.
November, soll von Biesenbachs Leiter der Strafrechtsabteilung jedoch erst am
11. Dezember zur Kenntnis genommen worden sein. Wegen der andauernden Ermittlung
habe man entschieden, weder Presse noch den Rechtsausschuss des Landtags
öffentlich zu informieren.
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Datum: 23.12.2019 - 05:00 Uhr
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