BGH-Urteil zu Bewertungsurteilen - Chance vertan
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Verbraucherschutzes etwas gegen den Wildwuchs bei den zahlreichen
Bewertungsportalen im Internet zu tun und für mehr Transparenz zu sorgen. Doch
die Richter sind ihrer laschen Linie treu geblieben. Das Unternehmen Yelp darf
weiterhin Gesamtbewertungen anzeigen, die eigentlich gar keine sind, sondern die
nur auf "empfohlenen Beiträgen" basieren. Wie diese genau zustande kommen,
bleibt Betriebsgeheimnis. Das ist bedauerlich.
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Datum: 14.01.2020 - 18:39 Uhr
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