Rettungsgasse ist bei Blaulicht und Sirene Pflicht

Rettungsgasse ist bei Blaulicht und Sirene Pflicht

ID: 1785205
(ots) - Von hinten naht ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene: Jetzt
müssen Autofahrer die Straße sofort frei machen - auch wenn sie gerade vor einer
roten Ampel stehen. Wer die Warnzeichen ignoriert, muss mit Bußgeldern und
Fahrverboten rechnen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Rettungskräfte haben Vorrang - und Sonderrechte

Jede Sekunde zählt, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und eingeschaltetem
Martinshorn unterwegs sind. Deshalb müssen sich die Einsatzkräfte auch nicht an
alle Verkehrsregeln halten. So dürfen sie zum Beispiel das Tempolimit
überschreiten. Doch auch die betroffenen Autofahrer sind in der Pflicht - und
müssen möglichst schnell Platz machen. "Wenn es nicht anders geht, dürfen sie
dabei auch Verkehrsregeln brechen. Sie können etwa über eine rote Ampel fahren,
ohne Bußgelder befürchten zu müssen", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter
Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Ein Freibrief ist das jedoch nicht:
Die Autofahrer müssen sich umsichtig verhalten und auf andere Verkehrsteilnehmer
achten.

Rettungsgasse richtig bilden

Für die Rettungsgasse gilt grundsätzlich: Wer auf der linken Spur fährt, weicht
nach links aus, alle anderen fahren nach rechts. "Das ist unabhängig von der
Anzahl der Fahrbahnen und wo die Autofahrer sich gerade befinden", sagt
Kretschmer. Der Standstreifen muss dabei allerdings freibleiben. Er darf nur im
Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die Polizei befahren werden.

Wer den Rettungsfahrzeugen nicht ausreichend Platz macht, muss mit zwei Punkten
in der Flensburger Verkehrssünderkartei, einem Monat Fahrverbot und einem
Bußgeld von bis 240 Euro rechnen. Wenn Autofahrer jemanden gefährden oder etwas
beschädigen, sind die Strafen sogar noch höher.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Für Einsatzfahrzeuge, die nur mit Blaulicht unterwegs sind, gilt


wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer die
Straßenverkehrsordnung. Für Autofahrer heißt das: Sie brauchen
nicht auszuweichen, sollten jedoch umsichtig fahren.
- Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren und hat keine Auswirkungen
auf die Straßenverkehrsordnung.
- Sonderrechte im Straßenverkehr haben die Bundeswehr, die
Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die
Polizei und der Zolldienst.
- Wer selbst ein blaues oder gelbes Blinklicht oder eine Sirene im
Straßenverkehr verwendet, muss ein Bußgeld von 20 Euro bezahlen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/63400/4492560
OTS: R+V Infocenter

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Datum: 15.01.2020 - 11:45 Uhr
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