Altersarmut in Folge von Pflege muss wirkungsvoll unterbunden werden!
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einprägsame Schlusswort von Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg, bei der gestrigen
Pressekonferenz des Sozialverbandes VdK zur Pflegeversorgung. Dem stimmt die
sozialpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Christina Baum, in
vollem Umfang zu. "Jeder Bürger befürchtet, selbst einmal pflegebedürftig zu
werden oder hat Angehörige, die pflegebedürftig sind", so die
AfD-Landtagsabgeordnete. "Was das heutzutage in diesem Lande bedeutet, ist dabei
jedem klar: 'Pflege macht arm!'"
Landesregierung entzieht sich ihrer Pflicht
Angesichts dieses wichtigen und infolge des demographischen Wandels drängenden
Themas pflichtet die AfD der Ansicht des VdK bei, dass Pflegebedürftigkeit in
Baden-Württemberg zunehmend zum Armutsrisiko wird. Wer heute pflegebedürftig ist
und im Heim lebt, muss einen großen Anteil der Kosten - inzwischen etwa 2200
Euro im Monat - aus eigener Tasche bezahlen, wie der VdK bestätigte. Bei diesem
zukünftig sogar steigenden Eigenanteil werden viele Heimbewohner im hohen Alter
in die Sozialhilfe gedrängt, weshalb die AfD bereits im Herbst 2019 einen Antrag
für den Haushalt 2020/2021 gestellt hat, dass das Land die Investitionskosten
der pflegebedürftigen Heimbewohner übernehmen muss. "Die Landesregierung hat
sich jedoch aus ihrer Pflicht zur Regelung und finanziellen Unterstützung der
Schwächsten in unserer Gesellschaft entzogen, indem sie den Antrag abgelehnt
hat, obwohl es sich dabei um schnelle Hilfe gehandelt hätte, die beim Bürger
direkt ankommt", unterstreicht Dr. Christina Baum.
Sockel-Spitze-Tausch in der Pflege
Die AfD-Fraktion unterstützt auch die Forderung nach einer Überarbeitung des
Pflegeversicherungsgesetzes, die von Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer
der Evangelischen Heimstiftung GmbH und Sprecher der Initiative
Pro-Pflegereform, nach Auswertung eines diesbezüglichen Gutachtens aufgestellt
wurde. Eine diesbezügliche Reform muss dringend erfolgen, um den Bürger zu
entlasten sowie die Angehörigen und zu Pflegenden zu unterstützen, die ambulant
versorgt werden.
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Datum: 17.01.2020 - 14:27 Uhr
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