Zögerlicher Rechtsstaat/René Heilig über das Verbot von "Combat 18" mit langer Ansage
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vergangenen Jahres hatte Horst Seehofer gesagt, er wolle "alle Register" im
Kampf gegen Rechtsextremismus ziehen und - nach intensiver Prüfung, versteht
sich - "Combat 18" verbieten. Und was geschah? Nichts. Obwohl sogar vier
Innenressortkollegen aus den Ländern beim Bundesinnenministerium rasches Handeln
anmahnten. Dabei waren die Drahtzieher des rechtsterroristischen Netzwerkes und
viele seiner Strukturen bekannt. Juristisch konnte es seit dem Entstehen der
Adolf-Hitler-Kampftruppe in den 1990er Jahren auch keinen Zweifel daran geben,
dass die Organisation auf den Index gehört. Zumal die Blood&Honour-Vereinigung,
deren militanter Arm "C18" ist, bereits seit dem Jahr 2000 auf der Verbotsliste
steht. Warum agiert der Rechtsstaat so zögerlich? Mussten die Dienste - wie so
oft - erst einmal ihre V-Leute abziehen, ohne die viele rechtsextremistische
Gruppen kaum existieren würden? Am Donnerstag, man erinnerte an die Befreiung
der nur wenigen Überlebenden der Menschenvernichtungsfabrik Auschwitz vor 75
Jahren, kam nun das Verbot. Gut so - wenn man es nicht bei medienwirksam
inszenierten Razzien belässt. Das bedeutet auch, dass der Generalbundesanwalt
endlich seine, hoffentlich solide gefertigte, Anklage gegen die mutmaßlichen
Mörder des CDU-Kommunalpolitikers Walter Lübcke vorlegt. Deren Namen tauchen
mehrfach und kaum zufällig im "C18"-Geflecht auf.
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Datum: 23.01.2020 - 18:05 Uhr
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