Abgasskandal: Mercedes SLK bekommt Diesel Software-Update

Abgasskandal: Mercedes SLK bekommt Diesel Software-Update

ID: 1787721
(ots) - Die Rückrufe im Mercedes Abgasskandal gehen weiter. Zurzeit
bekommen Halter des Modells SLK 250 d Schreiben von Daimler mit der Information,
dass ihr Fahrzeug Teil eines Pflichtrückrufs des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
ist und deshalb ein Software-Update bekommen muss. Die betroffenen Fahrzeuge aus
der Baureihe R172 verfügen über den Motor OM651 sowie die Abgasnorm Euro 6 und
wurden zwischen 2015 und 2017 produziert.

Die Wirksamkeit des Software-Updates ist allerdings umstritten. Am 21. Januar
hatte das Polit-Magazin Frontal 21 von einem Test durch die unabhängige
Messfirma Emissions Analytics berichtet, der gezeigt hatte: Die Stickoxidwerte
werden durch das Update nicht wie erhofft gesenkt. Der getestete C220 CDI hatte
unter ansonsten gleichen Bedingungen mit Software-Update sogar mehr Stickoxid
ausgestoßen, als vor dem Update. Daimler selbst behauptet dagegen, durch das
Update könne man den Stickoxidausstoß im Durchschnitt der Fahrzeuge um 25 bis
30% senken. Auch das KBA teilt diese optimistische Ansicht.

Verbraucher, die von Daimler informiert werden, dass ihr Diesel ein
Software-Update bekommen muss, haben Anspruch auf Schadensersatz.

Die Interessengemeinschaft Mercedes Abgasskandal bietet Ihnen kostenlose
Unterstützung im Kampf um Ihr Recht. Wir prüfen gratis Ihre Vertragsunterlagen,
erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und errechnen vorab Ihren
möglichen Anspruch auf Schadensersatz.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte
Fahrzeug an den Hersteller zurück.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB


RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4502002
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Datum: 24.01.2020 - 16:41 Uhr
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