Landwirtschaftsministerium scheitert erneut mit Düngeverordnung vor EU-Kommission: Deutsche Umwelthilfe kritisiert jahrelanges Verschleppen notwendiger Reformen
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von der Bundesregierung vorgelegten Novelle zur Düngeverordnung erneut ab. Bis
April 2020 muss die Bundesregierung eine akzeptable Novelle vorlegen, um
Strafzahlungen zu vermeiden. Es kommentiert Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
"Die EU-Kommission stellt der Bundesregierung mit der erneuten Ablehnung der
vorgeschlagenen Änderung der Düngeverordnung ein vernichtendes Urteil aus. Durch
die wiederholt halbgaren Vorschläge bringt die Bundesregierung die Landwirte in
eine immer schwierigere Lage. Was die Landwirte brauchen, ist
Planungssicherheit. Mit dieser Verschleppungstaktik wird die Situation für die
Landwirte kurz vor Beginn der jährlichen Düngeperiode immer prekärer. Das
Landwirtschaftsministerium muss nun einen Gang hochschalten und eine
ausreichende Verordnung vorlegen, um die Gewässer vor übermäßigen
Nitrat-Einträgen zu schützen."
Umweltverbände hatten bereits im Rahmen einer Stellungnahme Kritik am
Referentenentwurf geübt: Die in der geplanten neuen Düngeverordnung enthaltenen
Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die Gewässer vor übermäßigen
Nitrat-Einträgen zu schützen. Die wesentlichen Kritikpunkte der Kommission sind
die nur teilweise Berücksichtigung belasteter Nitratmessstellen durch die
ausgewiesenen roten Gebiete sowie mangelhafte Regelungen für Düngung auf
gefrorenem Boden. Die Umweltverbände haben zusätzlich die Nicht-Einführung der
seit langem geforderten verbindlichen, vollständigen Stoffstrombilanz auf
betrieblicher Ebene kritisiert. Auch Ausnahmetatbestände sind nicht mehr
tragbar, sind aber dennoch weiterhin Bestand der geplanten Düngeverordnung.
Die neue Düngeverordnung unter Federführung von Landwirtschaftsministerin Julia
Klöckner soll ab April 2020 in Kraft treten. Aus Sicht der DUH hat das
zuständige Ministerium über Jahre das Nitrat-Problem nicht ernst genommen.
Bereits seit 2013 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung
der EU Nitrat-Richtlinie gegen Deutschland.
Die DUH hatte im November 2019 Klage in dem mit Nitrat stark belasteten
Ems-Gebiet eingereicht. Gemäß EU-Recht müssen Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass sich der desolate Zustand der
Grundwasserkörper in dem Gebiet verbessert. Das Einhalten des Nitrat-Grenzwerts
von 50 mg Nitrat/ Liter im Grundwasser ist zum Schutz des Trinkwassers zwingend
nötig.
Links:
Stellungnahme der Verbände zur Düngeverordnung: http://l.duh.de/8lf2k
Mehr Informationen zur DUH-Klage im Ems-Gebiet: http://l.duh.de/d082i
Mehr zur Arbeit der DUH im Bereich Nitrat und Landwirtschaft:
https://www.duh.de/themen/natur/planetare-grenzen/nitrat/
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 28.01.2020 - 13:15 Uhr
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