Mitteldeutsche Zeitung zu Sterbehilfe
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verwehrt werden, die sie als Staatsbürger selbstverständlich genießen. Das
Urteil lässt zudem ausreichend Raum, um Organisationen zu verhindern, die den
Sterbewunsch von Menschen kommerziell ausnutzen. Dazu kann das Gewerbe- oder
Vereinsrecht genutzt werden. Jede Form der Sterbehilfe muss streng reguliert
werden, etwa durch Beratungs- und Aufklärungspflichten oder Wartezeiten. Der
Versuch, Suizide durch das Strafrecht verhindern zu wollen, war und ist der
falsche Weg.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 26.02.2020 - 17:39 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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