VSV/Kolba: Vergleich bei Musterfeststellungsklage schließt Ausländer aus
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und risikolose Individualklagen in Deutschland an
Im Klageregister der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes (vzbv) gegen die Volkswagen AG (VW) hatten sich ursprünglich
rund 450.000 geschädigte VW-Kunden angemeldet.
Nun haben sich vzbv und VW - so die Vorankündigung in den Medien- doch noch auf
einen Vergleichsvorschlag für nur rund 260.000 angemeldete VW-Kunden geeinigt.
VW will rund 860 Mio Euro zur Verfügung stellen.
"Die wunderbare Verminderung der Anspruchsberechtigten liegt offensichtlich in
von VW diktierten Bedingungen: Keine Entschädigung für Ausländer, keine
Entschädigung wenn man nach dem 31.12.2015 gekauft hat und keine Entschädigung,
wenn man das Fahrzeug inzwischen verkauft hat. Der vzbv hat damit die rechtlich
berechtigen Interessen von fast der Hälfte der Angemeldeten nicht erfolgreich
vertreten," zeigt sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV),
vom vzbv enttäuscht. "Der VSV bietet jedoch den österreichischen und südtiroler
Geschädigten an, diese bei nun nötigen Individualklagen gegen VW in Deutschland
zu unterstützen."
Über die Web-Site www.klagen-ohne-risiko.at können sich Betroffene - die noch
nicht Mitglieder beim VSV sind - melden und diese Hilfestellung beantragen. Der
VSV wird im Team mit einer österreichischen und einer deutschen Anwaltskanzlei
und einem deutschen Prozessfinanzierer dafür sorgen, dass möglichst viele
Geschädigte nun rasch und kosten- und risikolos Klagen bei deutschen Gerichten
einbringen können.
"Massenschäden halten sich nicht an nationale Grenzen, daher sollte eine
gerichtliche Aufarbeitung solcher Schäden innerhalb der Europäischen Union (EU)
auch grenzüberschreitend stattfinden. Diesem Prinzip haben vzbv und VW heute
leider eine schallende Ohrfeige versetzt," ärgert sich Kolba. "Österreichische,
italienische, spanische, tschechische und viele andere Verbraucher aus der EU
haben denselben Schaden erlitten, wie deutsche VW-Kunden. Sie müssen daher
ebenfalls entschädigt werden."
Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage sind derzeit - solange die
Musterfeststellungsklage anhängig ist - gehindert, ihre Ansprüche individuell
einzuklagen. Der VSV fordert daher den vzbv auf, die Musterfeststellungsklage
nunmehr unter Anspruchsverzicht zurückzuziehen und damit den vom Vergleich nicht
erfassten Personen die sofortige individuelle Klagen gegen VW zu ermöglichen.
"Es ist bezeichnend, dass die Streitparteien nicht die Form eines gerichtlichen
Vergleiches gewählt haben. Denn bei einem solchen hätte bei diesem
Billig-Vergleich wohl weit über 30 Prozent der Teilnehmer den Vergleich
abgelehnt. Nun soll der Vergleich aussergerichtlich geschlossen und abgewickelt
werden. Daher hat sich die Musterfeststellungsklage erübrigt," sagt Peter Kolba.
Kosten- und risikofreie Klagen gegen VW Individualklagen gegen VW
(http://www.klagen-ohne-risiko.at)
Pressekontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +43 660 2002437
Weiteres Material: www.presseportal.de
(https://www.presseportal.de/pm/131938/4533311)
OTS: Verbraucherschutzverein
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Datum: 28.02.2020 - 11:35 Uhr
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