Weiß: Nur mit ausreichend Fachkräften kann der Wirtschaftsstandort Deutschland florieren
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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Dazu erklärt
der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Weiß:
"Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das die Einwanderung von
qualifizierten Arbeitsuchenden aus Staaten jenseits der Europäischen Union
erleichtert, wird ein zentraler Baustein der Fachkräftestrategie der
Bundesregierung umgesetzt. Wir sprechen hier von der dritten Säule unserer
Strategie.
Zunächst haben wir arbeitsmarktpolitische Reformen eingeleitet, damit
einheimische Bewerber sich leichter für offene Stellen in Unternehmen
qualifizieren und bewerben können. Das alleine wird jedoch nicht reichen - schon
aus demografischen Gründen. Künftig werden uns auch weniger qualifizierte
Arbeitsuchende aus der Europäischen Union zur Verfügung stehen. Deshalb brauchen
wir Fachkräfte aus Drittstaaten. Nur wenn wir genügend Fachkräfte haben, kann
der Wirtschaftsstandort Deutschland florieren.
Wir müssen jetzt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die
Fachkräfteeinwanderung gezielt gesteuert und praxistauglich erfolgen kann. Alle
Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt werden und ineinandergreifen. Ein
wichtiges Instrument dafür werden die Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur
für Arbeit sein. Die Bundesagentur für Arbeit führt bereits Gespräche mit
potenziellen Vertragspartnern. Das ist gut und wird dem Gesetz zum Erfolg
verhelfen."
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Datum: 28.02.2020 - 12:50 Uhr
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