Baugewerbe begrüßt Beschlüsse des Koalitionsausschusses - Richtiges Signal für eine Verstetigung der Investitionen - Einziger Wermutstropfen: Keine Aussage zum Baukindergeld
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Verstetigung der Investitionen ausdrücklich. Hier wird Planungssicherheit
geschaffen, die weit über das Jetzt hinaus weist. Zudem greifen
Planungserleichterungen für Investitionen unsere langjährigen Forderungen auf,
damit Infrastrukturmaßnahmen schneller umgesetzt werden können. Daher ist es
auch erfreulich, dass gerade das Thema Planungsbeschleunigung eine neue Dynamik
erhält. Wir begrüßen die vereinbarten Schritte, diesen Prozess zu verkürzen
ausdrücklich. Insbesondere die Einführung einer materiellen Präklusion ist ein
wichtiger Punkt." Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands
Deutsches Baugewerbe zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom gestrigen
Abend.
Pakleppa weiter: "Allerdings enthält der Beschlusstext keine Aussage zum
Baukindergeld und zur AfA im Mietwohnungsbau. Das heißt für uns im
Umkehrschluss, dass das sehr erfolgreiche Baukindergeld zum Ende dieses Jahres
und die degressive Afa zum Ende 2021 auslaufen.
So richtig und wichtig der Abbau des Investitionsstaus der öffentlichen Hand
ist, so richtig und wichtig wäre es gewesen, auch im Wohnungsbau weitere
investive Anreize zu setzen. Hier bleiben wir bei unserer Forderung, nach einer
Verlängerung des Baukindergeldes als auch der Erhöhung der linearen AfA nach
Auslaufen der degressiven."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
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Datum: 09.03.2020 - 13:35 Uhr
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