Kommentar: Deutschland im Ausnahmezustand

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(ots) - Bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt in der Coronakrise am vorigen Mittwoch hatte die Bundeskanzlerin über Grenzschließungen noch gesagt, das sei keine adäquate Antwort auf die Herausforderungen. Am Sonntag verkündete ihr Innenminister Horst Seehofer dann doch, dass sich die Schlagbäume senken und es wieder Grenzkontrollen geben wird. In der Flüchtlingskrise 2015 hatte Angela Merkel ein vergleichbares Signal verhindert. Am Montag beschloss sie in Absprache mit den Länderregierungschefs, dass Restaurants ab 18 Uhr sowie Kneipen, Bars und alle Geschäfte, die keine Grundversorgung sichern, zu schließen und Zusammenkünfte in Sportvereinen und Glaubensgemeinschaften verboten sind. Ferner darf es keine touristischen Übernachtungen geben. Schulen und Kitas sind schon zu. Das ist noch nicht der "Lockdown" wie in Italien und Spanien mit Ausgangssperren oder der Aussetzung der Versammlungsfreiheit wie in Österreich. Aber es sind, wie Merkel es formuliert, "Maßnahmen, die es so in unserem Land noch nicht gegeben hat." Etwas "Außerordentliches", was Bund und Länder gemeinsam besprochen hätten. Das Krisenmanagement im föderalen Deutschland obliegt nicht nur dem Bund. Das träfe laut Grundgesetz nur im Verteidigungsfall zu. Schon jetzt wird im Bundestag darüber gesprochen, die Verfassung ändern und um den Pandemiefall ergänzen zu müssen. Aber das dauert. Solange müssen die Beschlüsse im Einvernehmen mit Ländern und Kommunen gefasst und Alleingänge möglichst verhindert werden. Wie sehr Merkel um die Wirkung der drastischen Einschnitte weiß, zeigt ihr Bemühen um Beruhigung der Bürger, dass Ernährung und Dienstleistungen gewährleistet seien. Sollte die Zahl der Infizierten und Toten stark ansteigen, wird aber das öffentliche Leben auch bei uns zum Erliegen kommen.

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Datum: 16.03.2020 - 20:21 Uhr
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